Laut den Genfer Konventionen gelten wir als abstämmlinge im gewahrsamsstatus deutsch, als zivilpersonen nicht als Kriegsgefangene im Sinne der Abkommen.
nach der hlko ebenso nicht.
Ich habe das durchgearbeitet und das ist das Resultat.
Ich könnte es bei bedarf noch genauer erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
nach der hlko ebenso nicht.
Ich habe das durchgearbeitet und das ist das Resultat.
Ich könnte es bei bedarf noch genauer erläutern.
Mit freundlichen Grüßen