Wieder hört man eine schwer zu ertragene Stimme aus dem ddbradio, diese Stimme
gehört Regina, die gebetsmühlenartig ihren auswendig gelernten Text
runter rattert und das langsam schon wie Geschwafel wirkende Gerede
eines selbsternannten Vorsitzenden mit Namen Uwe, der wie ein
Unternehmer/Verkäufer sein Produkt an den Mann/ die Frau bringen will.
Dabei werden Menschen die auf Fehler hinweisen öffentlich diffamiert, verleumdet und beschimpft.
Diesmal hat es wieder mal TIKS erwischt, der der Gruppe VV seine Unterstützung
und Hilfe angeboten hatte und der 14 Tage versuchte auf juristischen
Unsinn hinzuweisen und nun seine Quittung bekommt.
Aber nun zurück zu den Fakten, diesmal ohne juristisches Fachchinesisch:
Was ist eine Verfassunggebende Versammlung?
Eine Verfassunggebende Versammlung, auch Nationalversammlung oder
Verfassungkonvent genannt, ist eine Versammlung des Volkes die
eingerichtet wird, werden kann um einem STAAT eine erste Verfassung zu
geben, oder auch eine bestehende Verfassung zu ändern zu ergänzen oder
eine gänzlich neue Verfassung zu erschaffen. Eine Verfassunggebende
Versammlung ist nur vorübergehend eingerichtet um ihren Auftrag, eine
neue Verfassung zu erarbeiten, zu erfüllen.
Kann jeder eine Verfassunggebende Versammlung machen?
Eine Verfassunggebende Versammlung kann von jedem einberufen werden, der mit
dem bestehenden STAAT in einem rechtlichen Verhältnis steht,
Staatsangehöriger/Rechteträger dieses ist.
Wann wird die Verfassunggebende Versammlung rechtswirksam gestellt?
Jetzt kommen wir an den Punkt, wo es interessant wird, denn hinzugehen und zu
sagen,, wir stellen eine Verfassunggebende Versammlung rechtswirksam,,
ist ohne entsprechende Legitimation nicht möglich, und das sollte auch
jedem einleuchten, denn sonst würde jeder X beliebige Staatsangehörige
dem irgendetwas nicht gefällt, alle Nase lang eine Verfassunggebende
Versammlung einberufen und rechtswirksam stellen. Das ist natürlich
Unsinn und darum spricht man hier vom,, Legitimitätsprinzip der
Volkssouveränität,,. Dieses Prinzip der Volkssouveränität besagt die
GESAMTHEIT der jeweiligen Rechteträger im Besitz des,, Pouvoir
constituant,, ist, der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes.
Hier nochmal die Definition wie sie überall zu finden ist:
,,
In einer Verfassunggebenden Versammlung konkretisiert sich die
verfassunggebende Gewalt des Volkes. Nach dem demokratischen
Legitimitätsprinzip der Volkssouveränität ist sie im Besitze des
originären pouvoir constituant, weshalb sie einen höheren Rang hat als
die auf Grund einer bereits erlassenen Verfassung gewählte Legislative,
Organ des pouvoir constitué, der verfassten Staatsgewalt.
Das französische Verfassungswort: La Nation une et indivisible: die eine
und unteilbare Nation bedeutet nichts anderes, als dass die
Volkssouveränität auch räumlich nicht teilbar ist. Nur das gesamte Volk
kann "volkssouverän" handeln, und nicht ein Partikel davon. Ein Teil
von ihm könnte es nur dann, wenn er legitimiert wäre, als Repräsentant
der Gesamtnation zu handeln, oder wenn ein Teil des Volkes durch äußeren
Zwang endgültig verhindert worden wäre, seine Freiheitsrechte
auszuüben.,,
Damit ist diese Frage, die in aller Munde ist, durchaus berechtigt,,Wer hat
Euch legitimiert,,? Wer gibt Euch das Recht im Namen der gesamten Völker
zu handeln? Und wer gibt Euch das Recht, mit welcher Absicht auch
immer, unsere 25 Staaten auflösen zu wollen?
Jetzt wieder zurück auf die arrogante, nervende Aussage einer selbsternannten
2. Vorsitzenden eines selbstermächtigten Rates der Gruppe die sich als
VV bezeichnet, in der Radiosendung vom 16.8.2017.
In gewohnter Weise, von ober herab, trötete Regina,, Die alten Staaten
haben wir nicht aufgelöst, die können in einer Zeit von 10 Jahren wieder
aufgerichtet werden,, dann ergänzte sie fast keifend,, ihr müsst nur
lesen, wenn ihr nicht lesen könnt und ähnliches Bla Bla,,
Und ich habe gelesen dort steht, liebe Regina, frei zitiert,, Die
bestehenden Strukturen werden übernommen, und in einer Übergangszeit von
10 Jahren können die alten Strukturen wieder hergestellt werden,, jetzt
fragt sich der interessierte Leser,, ja als was? Als als ein
Verwaltungsgebiet des fiktiven,, Bundesstaat Deutschland,, und anstatt
eigener Souveränität gesteht man ihnen einen Sitz im Rat zu und sie
dürfen, wenn auch nur proforma, ihre Staatsangehörigkeit behalten, was
natürlich auch absoluter Schwachsinn ist, denn eine Staatsangehörigkeit
eines Verwaltungsgebietes/Bundesland eines Gesamtstaates, was soll das
sein?
Unsinn über Unsinn
Dann wurde gesagt,, Venezuela macht es uns vor,,
Was macht es uns denn vor, lieber Uwe?
Ändert Venezuela an den Elementen Staatsvolk und Staatsgebiet etwas?
Nein lieber Uwe, macht es nicht, weil es weiß an diesen Elementen haben sie
gar nicht das Recht etwas zu ändern, denn eine Verfassunggebenden
Versammlung beschränkt sich nur auf das Element STAATSGEWALT.
Nochmal:
unsere 25 Staaten und Stadtstaaten bestehen, sie bestehen durch ihre
noch vorhandenen Staatsangehörigen/Rechteträger, NIEMAND hat und konnte
das bis heute ändern, viele haben es versucht und es ist keinem
gelungen.
Aber:
anstatt sich auf das seit 100 Jahren fehlende Element Staatsgewalt zu
konzentrieren, es neu zu definieren und neu zu schaffen, wie es
Aufgaben, und nur Aufgabe einer Verfassunggebenden Versammlung ist, wird
versucht Unsinn zu machen und auch noch zu verkaufen.
Ein Bundesstaat entsteht aus einem Zusammenschluss mehrerer Teilstaaten,
die nach international anerkannten Regeln und Lehren, STAATEN im Sinne
des Völkerrechts sind und dann auf ihre Souveränität zu Gunsten eines
Gesamtstaates verzichten.
nochmal die Definition:
,,
Bei einem Bundesstaat handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer
Teilstaaten zu einem Gesamtstaat. Ein solcher Zusammenschluss ist
jedoch nur dann möglich, wenn bereits bei den Teilstaaten die drei
wesentlichen Merkmale eines Staates nach der sog. Drei-Elemente-Lehre
vorliegen:
– Staatsgebiet
– Staatsvolk
– Staatsgewalt
Der Gesamtstaat ist für die Aufrechterhaltung des Zusammenhaltes der
Teilstaaten zuständig, während die Teilstaaten an der Willensbildung im
Gesamtstaat mitwirken. Die Souveränität des Gesamtstaates muss dabei
allerdings stets über dem der Teilstaaten liegen.,,
Die Errichtung eines Bundesstaates ist also gar nicht möglich, zumindest
nicht, bevor man nicht die alten 25 Staaten wieder errichtet hat.
Das sind Fakten die jeder nachprüfen kann, die so - nehme ich an, sogar im sogenannten Rat schon angekommen sein müssten.
Nun sollte man sich tatsächlich fragen, warum wird dann dieser falsche Weg
so vehement propagiert, ist es pure Absicht um einen aufwachenden
Bevölkerungsteil in Beschäftigung zu halten, steck vielleicht ein
Auftrag dahinter oder ist es nur die Arroganz des Rates, der zugeben
müsste etwas übersehen zu haben!?
Die Frage sollte sich jeder selbst beantworten oder sie direkt an der Quelle stellen und live im ddbradio anrufen.
gehört Regina, die gebetsmühlenartig ihren auswendig gelernten Text
runter rattert und das langsam schon wie Geschwafel wirkende Gerede
eines selbsternannten Vorsitzenden mit Namen Uwe, der wie ein
Unternehmer/Verkäufer sein Produkt an den Mann/ die Frau bringen will.
Dabei werden Menschen die auf Fehler hinweisen öffentlich diffamiert, verleumdet und beschimpft.
Diesmal hat es wieder mal TIKS erwischt, der der Gruppe VV seine Unterstützung
und Hilfe angeboten hatte und der 14 Tage versuchte auf juristischen
Unsinn hinzuweisen und nun seine Quittung bekommt.
Aber nun zurück zu den Fakten, diesmal ohne juristisches Fachchinesisch:
Was ist eine Verfassunggebende Versammlung?
Eine Verfassunggebende Versammlung, auch Nationalversammlung oder
Verfassungkonvent genannt, ist eine Versammlung des Volkes die
eingerichtet wird, werden kann um einem STAAT eine erste Verfassung zu
geben, oder auch eine bestehende Verfassung zu ändern zu ergänzen oder
eine gänzlich neue Verfassung zu erschaffen. Eine Verfassunggebende
Versammlung ist nur vorübergehend eingerichtet um ihren Auftrag, eine
neue Verfassung zu erarbeiten, zu erfüllen.
Kann jeder eine Verfassunggebende Versammlung machen?
Eine Verfassunggebende Versammlung kann von jedem einberufen werden, der mit
dem bestehenden STAAT in einem rechtlichen Verhältnis steht,
Staatsangehöriger/Rechteträger dieses ist.
Wann wird die Verfassunggebende Versammlung rechtswirksam gestellt?
Jetzt kommen wir an den Punkt, wo es interessant wird, denn hinzugehen und zu
sagen,, wir stellen eine Verfassunggebende Versammlung rechtswirksam,,
ist ohne entsprechende Legitimation nicht möglich, und das sollte auch
jedem einleuchten, denn sonst würde jeder X beliebige Staatsangehörige
dem irgendetwas nicht gefällt, alle Nase lang eine Verfassunggebende
Versammlung einberufen und rechtswirksam stellen. Das ist natürlich
Unsinn und darum spricht man hier vom,, Legitimitätsprinzip der
Volkssouveränität,,. Dieses Prinzip der Volkssouveränität besagt die
GESAMTHEIT der jeweiligen Rechteträger im Besitz des,, Pouvoir
constituant,, ist, der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes.
Hier nochmal die Definition wie sie überall zu finden ist:
,,
In einer Verfassunggebenden Versammlung konkretisiert sich die
verfassunggebende Gewalt des Volkes. Nach dem demokratischen
Legitimitätsprinzip der Volkssouveränität ist sie im Besitze des
originären pouvoir constituant, weshalb sie einen höheren Rang hat als
die auf Grund einer bereits erlassenen Verfassung gewählte Legislative,
Organ des pouvoir constitué, der verfassten Staatsgewalt.
Das französische Verfassungswort: La Nation une et indivisible: die eine
und unteilbare Nation bedeutet nichts anderes, als dass die
Volkssouveränität auch räumlich nicht teilbar ist. Nur das gesamte Volk
kann "volkssouverän" handeln, und nicht ein Partikel davon. Ein Teil
von ihm könnte es nur dann, wenn er legitimiert wäre, als Repräsentant
der Gesamtnation zu handeln, oder wenn ein Teil des Volkes durch äußeren
Zwang endgültig verhindert worden wäre, seine Freiheitsrechte
auszuüben.,,
Damit ist diese Frage, die in aller Munde ist, durchaus berechtigt,,Wer hat
Euch legitimiert,,? Wer gibt Euch das Recht im Namen der gesamten Völker
zu handeln? Und wer gibt Euch das Recht, mit welcher Absicht auch
immer, unsere 25 Staaten auflösen zu wollen?
Jetzt wieder zurück auf die arrogante, nervende Aussage einer selbsternannten
2. Vorsitzenden eines selbstermächtigten Rates der Gruppe die sich als
VV bezeichnet, in der Radiosendung vom 16.8.2017.
In gewohnter Weise, von ober herab, trötete Regina,, Die alten Staaten
haben wir nicht aufgelöst, die können in einer Zeit von 10 Jahren wieder
aufgerichtet werden,, dann ergänzte sie fast keifend,, ihr müsst nur
lesen, wenn ihr nicht lesen könnt und ähnliches Bla Bla,,
Und ich habe gelesen dort steht, liebe Regina, frei zitiert,, Die
bestehenden Strukturen werden übernommen, und in einer Übergangszeit von
10 Jahren können die alten Strukturen wieder hergestellt werden,, jetzt
fragt sich der interessierte Leser,, ja als was? Als als ein
Verwaltungsgebiet des fiktiven,, Bundesstaat Deutschland,, und anstatt
eigener Souveränität gesteht man ihnen einen Sitz im Rat zu und sie
dürfen, wenn auch nur proforma, ihre Staatsangehörigkeit behalten, was
natürlich auch absoluter Schwachsinn ist, denn eine Staatsangehörigkeit
eines Verwaltungsgebietes/Bundesland eines Gesamtstaates, was soll das
sein?
Unsinn über Unsinn
Dann wurde gesagt,, Venezuela macht es uns vor,,
Was macht es uns denn vor, lieber Uwe?
Ändert Venezuela an den Elementen Staatsvolk und Staatsgebiet etwas?
Nein lieber Uwe, macht es nicht, weil es weiß an diesen Elementen haben sie
gar nicht das Recht etwas zu ändern, denn eine Verfassunggebenden
Versammlung beschränkt sich nur auf das Element STAATSGEWALT.
Nochmal:
unsere 25 Staaten und Stadtstaaten bestehen, sie bestehen durch ihre
noch vorhandenen Staatsangehörigen/Rechteträger, NIEMAND hat und konnte
das bis heute ändern, viele haben es versucht und es ist keinem
gelungen.
Aber:
anstatt sich auf das seit 100 Jahren fehlende Element Staatsgewalt zu
konzentrieren, es neu zu definieren und neu zu schaffen, wie es
Aufgaben, und nur Aufgabe einer Verfassunggebenden Versammlung ist, wird
versucht Unsinn zu machen und auch noch zu verkaufen.
Ein Bundesstaat entsteht aus einem Zusammenschluss mehrerer Teilstaaten,
die nach international anerkannten Regeln und Lehren, STAATEN im Sinne
des Völkerrechts sind und dann auf ihre Souveränität zu Gunsten eines
Gesamtstaates verzichten.
nochmal die Definition:
,,
Bei einem Bundesstaat handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer
Teilstaaten zu einem Gesamtstaat. Ein solcher Zusammenschluss ist
jedoch nur dann möglich, wenn bereits bei den Teilstaaten die drei
wesentlichen Merkmale eines Staates nach der sog. Drei-Elemente-Lehre
vorliegen:
– Staatsgebiet
– Staatsvolk
– Staatsgewalt
Der Gesamtstaat ist für die Aufrechterhaltung des Zusammenhaltes der
Teilstaaten zuständig, während die Teilstaaten an der Willensbildung im
Gesamtstaat mitwirken. Die Souveränität des Gesamtstaates muss dabei
allerdings stets über dem der Teilstaaten liegen.,,
Die Errichtung eines Bundesstaates ist also gar nicht möglich, zumindest
nicht, bevor man nicht die alten 25 Staaten wieder errichtet hat.
Das sind Fakten die jeder nachprüfen kann, die so - nehme ich an, sogar im sogenannten Rat schon angekommen sein müssten.
Nun sollte man sich tatsächlich fragen, warum wird dann dieser falsche Weg
so vehement propagiert, ist es pure Absicht um einen aufwachenden
Bevölkerungsteil in Beschäftigung zu halten, steck vielleicht ein
Auftrag dahinter oder ist es nur die Arroganz des Rates, der zugeben
müsste etwas übersehen zu haben!?
Die Frage sollte sich jeder selbst beantworten oder sie direkt an der Quelle stellen und live im ddbradio anrufen.
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mani -
Es muss nicht das ganze Volk an einem Tisch sitzen... das ist schon klar... aber es müssen vorher Representanten /Vertreter gewählt oder bestimmt werden... dieses passierte auch 1848-49 die sind schon Jahre vorher durch die Lande geringelt... viele waren Bürgermeister die einen Representanten bestimmten...