Die Länder haben in der Weimarer Republik foftbestanden.
Welches ist der letzte gesetzgeberische rechtsstand3 der Länder unter der Weimarer Republik, und wonach richtet sich das in der Beurteilung?
Welches ist der letzte gesetzgeberische rechtsstand3 der Länder unter der Weimarer Republik, und wonach richtet sich das in der Beurteilung?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Jank“ ()