AsselnüberallJunior Mitglied27.11.2018, 15:40
AW: Einer ethnischen Gruppe eine Verfassung geben
Ich poste nochmal ein paar Gedanken in Hoffnung auf antworten auf fragen
Welche Vorschriften zur Änderung der Verfassung war in der Verfassung 1871 verankert?
Gab es ein verfassungsänderungsgesetz?
Was war davon betroffen? Teile der Verfassung als teilrevision oder sogar die gesamte Verfassung als Totalrevision?
Artikel 178 Wrv.
Hatte die Verfassung 1871 auch so einen Artikel der umgesetzt wurde wodurch die Weimarer Vereinigung dazu erhoben wurde eine neue Verfassung in Gang zu setzen?
Wurden auch die verfassubgspositionen der bundesstaaten vertrieben und durch putsch angeschlossen an die Weimarer Republik?
Oder wurde nur der Bund vertrieben und die Bundesstaaten weiter geführt nach Verfassungsrecht?
Haben die Bundesstaaten neue Verfassungen erhalten?
Müssen die bundesstastsangehörigen nicht bei der reorganisierung ihrer bundesstastsverfassungen neu ansetzen?
Nach meinem Verständnis gilt es genau das umzusetzen.
In sich als staatsvolk, als Ethnie, eine neue Verfassung zu geben die auf den bundesstaatsverfassungen aufbaut durch streichen und hinzufügen .
Wir reorganisieren nicht den Bund der ueber krieg und Frieden mit Kaiser und Reichsminister entscheidet sondern nur die Bundesverfassungen der Staaten
In den Zustand können wir uns neue Verfassungen geben, als Länder.
Sehe ich das richtig?
Können wir das als abstämmige?
AW: Einer ethnischen Gruppe eine Verfassung geben
Ich poste nochmal ein paar Gedanken in Hoffnung auf antworten auf fragen
Welche Vorschriften zur Änderung der Verfassung war in der Verfassung 1871 verankert?
Gab es ein verfassungsänderungsgesetz?
Was war davon betroffen? Teile der Verfassung als teilrevision oder sogar die gesamte Verfassung als Totalrevision?
Artikel 178 Wrv.
Hatte die Verfassung 1871 auch so einen Artikel der umgesetzt wurde wodurch die Weimarer Vereinigung dazu erhoben wurde eine neue Verfassung in Gang zu setzen?
Wurden auch die verfassubgspositionen der bundesstaaten vertrieben und durch putsch angeschlossen an die Weimarer Republik?
Oder wurde nur der Bund vertrieben und die Bundesstaaten weiter geführt nach Verfassungsrecht?
Haben die Bundesstaaten neue Verfassungen erhalten?
Müssen die bundesstastsangehörigen nicht bei der reorganisierung ihrer bundesstastsverfassungen neu ansetzen?
Nach meinem Verständnis gilt es genau das umzusetzen.
In sich als staatsvolk, als Ethnie, eine neue Verfassung zu geben die auf den bundesstaatsverfassungen aufbaut durch streichen und hinzufügen .
Wir reorganisieren nicht den Bund der ueber krieg und Frieden mit Kaiser und Reichsminister entscheidet sondern nur die Bundesverfassungen der Staaten
In den Zustand können wir uns neue Verfassungen geben, als Länder.
Sehe ich das richtig?
Können wir das als abstämmige?