So weit bin ich: fragen und antworten allgemein mit Hinblick VV

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    So weit bin ich: fragen und antworten allgemein mit Hinblick VV

    AsselnüberallJunior Mitglied27.11.2018, 15:40

    AW: Einer ethnischen Gruppe eine Verfassung geben

    Ich poste nochmal ein paar Gedanken in Hoffnung auf antworten auf fragen
    Welche Vorschriften zur Änderung der Verfassung war in der Verfassung 1871 verankert?

    Gab es ein verfassungsänderungsgesetz?

    Was war davon betroffen? Teile der Verfassung als teilrevision oder sogar die gesamte Verfassung als Totalrevision?

    Artikel 178 Wrv.

    Hatte die Verfassung 1871 auch so einen Artikel der umgesetzt wurde wodurch die Weimarer Vereinigung dazu erhoben wurde eine neue Verfassung in Gang zu setzen?

    Wurden auch die verfassubgspositionen der bundesstaaten vertrieben und durch putsch angeschlossen an die Weimarer Republik?

    Oder wurde nur der Bund vertrieben und die Bundesstaaten weiter geführt nach Verfassungsrecht?

    Haben die Bundesstaaten neue Verfassungen erhalten?

    Müssen die bundesstastsangehörigen nicht bei der reorganisierung ihrer bundesstastsverfassungen neu ansetzen?

    Nach meinem Verständnis gilt es genau das umzusetzen.

    In sich als staatsvolk, als Ethnie, eine neue Verfassung zu geben die auf den bundesstaatsverfassungen aufbaut durch streichen und hinzufügen .

    Wir reorganisieren nicht den Bund der ueber krieg und Frieden mit Kaiser und Reichsminister entscheidet sondern nur die Bundesverfassungen der Staaten

    In den Zustand können wir uns neue Verfassungen geben, als Länder.

    Sehe ich das richtig?

    Können wir das als abstämmige?
    Halte mich in der Summe zurück - weiß ja, dass ich im Grunde noch viel zu wenig weiß.

    Weiß zumindest, dass es nie eine vom Volk bestimmt & angenommene "einheitliche" "Bundesverfassung" gab und gibt (wobei das Grundgesetz gar nicht so übel war, als dessen Gebietskörperschaft / Geltungsbereich noch nicht (arglistig) ersatzlos gestrichen war, auch wenn nur ein A-Diktat "zur Aufrechterhaltung innerer GRUNDORDNUNG".
    Und, dass die (heut) als "Bundesländer" bezeichneten Subjekte (Nationen gleicher Sprache) bzw. Teile davon großteils ja gültige "Landesverfassungen" haben !?

    ReOrganisieren, mmh ?
    Wieso muss man denn etwas "ReOrgansieren", was nie erloschen ist, sondern (nur) "Aufgrund Mangels an Verwaltung" Inaktiv ??

    Viele Grüße
    WIR mit dem ALL, ALL mit UNS !
    "...in Akzeptanz von Ergänzung..."
    " Einig (mit gutem) Recht (in) Freiheit "

    Hi,

    die Reihenfolge passt nicht ... und es fehlt das Wesentliche.
    Was könnte das Wesentliche sein?

    Die absolute Mehrheit vom Volk, nur dann ist was möglich und es wäre sogar egal, was es ist ;)

    vv-web
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    Hier als Kurzfassung
    Und:
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    santaro schrieb:

    Wir sprechen am 02.02.2019 20.00 Uhr über die Verfassunggebende Versammlung


    Will ja nicht Kleinlich sein, jedoch wurde nicht übersehen, dass im Titel das "s" fehlt (wenn sich eine Bewegung selbst falsch bezeichnet oder sein Motto / Beweggrund, kein Erfolg haben kann...)
    Im deutschsprchigen Raum nunmal ein mit "Nationalversammlung" bezeichneten Vorgang willkürlich anders zu nennen, verdeutlicht im Grunde schon, ob die es ernst meinen oder nur als Geschäftsmodell gedenken zu betreiben... - dabei ist dann unerheblich wie z.B. ein UweFussbruch drum rum redet 8)

    Viiele Grüße
    WIR mit dem ALL, ALL mit UNS !
    "...in Akzeptanz von Ergänzung..."
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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Bruecke1“ ()


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