Was ist eine Verfassunggebende Versammlung?

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    Was ist eine Verfassunggebende Versammlung?

    Eine Verfassunggebende Versammlung ist eine außerordentliche politische Institution, manchmal auch Verfassungskonvent genannt, um einem Staat eine erste oder wieder eine neue Verfassung zu geben. Sie ist im Besitz der verfassunggebenden Gewalt des Volkes.

    Nach dem demokratischen Legitimitätsprinzip der Volkssouveränität ist sie im Besitze des originären pouvoir constituant, weshalb sie einen höheren Rang hat als die auf Grund einer bereits erlassenen Verfassung gewählte Legislative, Organ des pouvoir constitué, der verfassten Staatsgewalt:

    Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.

    Weitere Informationen:
    http://www.bundesstaat-deutschland.de/was-ist-eine-vv/
    Ergänzung, da das Thema (mit "s" geschrieben) an sich ja noch nicht vom Tisch ist bzw. für UNS, die Souveränen auf / aus deutschsprachigen Gebieten bzw. die 26 Nationen (teils Staaten) vor Deutschland (früher Teutsche Lande) ;)

    Habe immer wieder, wie es mein Gemüt... zulies recheriert, in erster Linie nach dem was/wie auf Internationaler Ebene gefordert ist, also welche Regeln dafür existieren (z.B. auch eine juristische Bibilothek aufgesucht (mit alten und nach wie vor gültigen Schriften...)...

    So denn lasse Euch mal Teilhaben;

    Defintion Referendum,
    1. Zitat:"

    Ein Referendum ist eine Abstimmung aller wahlberechtigten Bürger über eine vom Parlament, von der Regierung oder einer die Regierungsgewalt ausübenden Institution erarbeiteten Vorlage. Es ist damit ein Instrument der direkten Demokratie. Da sich in einem Referendum die gesamte Wahlbevölkerung unmittelbar zu einer politischen Frage äußern kann, wird das Ergebnis der Abstimmung mit einem hohen Maß an politischer Legitimität ausgestattet. Referenden können sowohl international, supranational als auch innerstaatlich zur Anwendung kommen. Ihre tatsächliche Bedeutung für die politischen Geschehnisse hängt stark von politischen, gesellschaftlichen und institutionellen Rahmenbedingungen im abstimmenden Land ab....
    ":ende 1.Zitat
    --
    2.Zitat:"
    Bundesrepublik Deutschland, ist das Referendumswesen auf Bundesebene nur sehr schwach ausgebaut und für die tatsächliche Politik nahezu bedeutungslos.
    Das Grundgesetz kennt zwar sowohl das obligatorische als auch das konstitutive Referendum, allerdings sind beide Referendumsformen nur in sehr speziellen und seltenen Fragen zugelassen. So ist das konstitutive Referendum im Falle der Ausarbeitung einer Verfassung (Art. 146 Grundgesetz) zwingend vorgesehen, wozu es aber trotz dementsprechender politischer Überlegungen auch nach der Deutschen Wiedervereinigung nicht kam.
    Des Weiteren ist ein obligatorisches Referendum im Falle der Neugliederung des Bundesgebietes, also bei der Zusammenlegung oder Aufspaltung von Bundesländern, vorgeschrieben.
    Dies kam in der Bundesrepublik 1952 bei der Gründung des Bundeslandes Baden-Württemberg und bei der geplanten, aber 1996 von der Bevölkerung abgelehnten, Zusammenlegung der Bundesländer Berlin und Brandenburg vor.
    Zusätzlich kennt das Grundgesetz ebenfalls im Fall einer Gebietsneugliederungen das Instrument der Volksbefragung, die trotz dieser Bezeichnung kein konsultatives Referendum ist, sondern bindende Wirkung hat.
    Das Instrument der Volksbefragung ist in der Bundesrepublik allerdings noch nie angewendet worden.

    Eine besondere Bedeutung für die Bundesrepublik hatte das 1955 im – damals noch nicht zu Deutschland gehörenden – Saarland abgehaltene konfirmative Referendum über den Status des Landes. Die saarländische Bevölkerung entschied über die Frage, ob das nach der Zeit als Französische Besatzungszone seit 1949 als autonomes Staatsähnliches Gebilde existierende, allerdings mit einer Zoll- und Währungsunion mit Frankreich verbunden gebliebene Saarland im Rahmen des Europäischen Saarstatuts zu einem außerstaatlichen Sonderterritorium der Westeuropäischen Union werden solle. In der Abstimmung sprachen sich 67,7 % der Stimmberechtigten dagegen aus, woraufhin in der Folge die Regierung des Saarlandes Verhandlungen mit der deutschen Bundesregierung aufnahm und schließlich zum 1. Januar 1957 der Bundesrepublik Deutschland beitrat.

    Auf Bundesländerebene ist die Bedeutung von Referendum, je nach Land stark unterschiedlich. Im Rahmen der GründungsAndeutung (Deckelung) der BRD und später dem Beitritt der ostdeutschen Länder zum Bundesgebiet wurde in einigen Bundesländern die jeweilige Landesverfassung auf dem Weg des konstitutiven Referendums der Bevölkerung zur Abstimmung gestellt. Lediglich in den Bundesländern Hessen und Bayern sind darüber hinaus generell für Verfassungsänderungen konstitutive Referenden obligatorisch vorgesehen. So kam es in Bayern einschließlich der Abstimmung zur Gründung des Freistaats bereits zu zehn obligatorischen Referenden zur Landesverfassung (siehe Volksgesetzgebung in Bayern), während in Hessen bislang sieben so genannte „Volksabstimmungen“ zur Landesverfassung abgehalten wurden.
    Das Bundesland Berlin kennt ebenfalls obligatorische Referenden, allerdings nur für den speziellen Fall, dass die Artikel 62 oder 63 der Landesverfassung geändert werden, in denen die Direkte Demokratie auf Landesebene geregelt ist (siehe Volksgesetzgebung in Berlin). Das bislang einzige Referendum hierzu wurde 2006 in Berlin abgehalten. In einigen weiteren Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz) können Regierung oder Parlament unter bestimmten Bedingungen ein konfirmatives Referendum anberaumen. Diese Möglichkeit wurde aber erstmals 2011 von Baden-Württemberg im Rahmen der Auseinandersetzung um Stuttgart 21 genutzt.
    Eine Sonderrolle nimmt das Bundesland Hamburg ein, das als einziges in Deutschland die Möglichkeit zu einem fakultativen Referendum bietet. Dieses Instrument wurde 2007 über ein Volksbegehren eingeführt, kam aber bislang nur ein Mal zur Anwendung (siehe Volksgesetzgebung in Hamburg).

    Gemeinden - Auch auf kommunaler Ebene kennen seit 2005 alle Bundesländer in Deutschland Referenden. Mit dem so genannten Ratsbegehren können Gemeindevertretungen der Bevölkerung Fragen zur verbindlichen Abstimmung in einem konfirmativen Referendum vorlegen. In einigen Bundesländern gibt es zusätzlich oder stattdessen die Möglichkeit zu unverbindlichen Bürgerbefragungen, also konsultativen Referenden auf Gemeindeebene.
    Die genaue Ausgestaltung beider Referendumsformen in den Kommunen variiert dabei je nach Bundesland und Gemeindesatzung. Von 1956 bis Ende 2017 fanden insgesamt 7.503 Verfahren (Bürgerbegehren und Ratsbegehren) statt...
    ":ende 2.Zitat
    ---
    3.Zitat:"
    Verfassung des Deutschen Reichs vom 28. März 1849* (Reichsgesetzblatt 1849 S. 101)

    *) Für eine ausführliche Edition des Textes mit zahlreichen Anmerkungen siehe Huber, Ernst Rudolf: Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Band 1: Deutsche Verfassungsdokumente 1803-1850, 3. Aufl. 1978, S. 375 ff.

    Die deutsche verfassunggebende Nationalversammlung hat beschlossen und verkündigt als Reichsverfassung:

    Verfassung des deutschen Reiches
    ...............

    Original / Quelle: https://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/dreier/verfassungsdokumente-von-der-magna-carta-bis-ins-20-jahrhundert/verfassung-des-deutschen-reichs-vom-28-maerz-1849/
    ":ende 3.Zitat

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    Wichtiger Hinweis: sobald anders geschrieben sind Änderungen in/an der Verfassung wegen "Formfehler" ungültig ! -
    also wie z.B. Verfassunggebende Versammlung (exitiert nirgends in der Form !!!)
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    Unter diesem Verweis, zu auch gut recherchierten Weltnetzseiten-Inhalten, gibt es u.a. eine Vergleichstabelle der Verfassungen "deutsch" (mit kleine Fehlern !?) -> verfassungen.de/vergleiche1849-1990.htm

    Und unter diesem Verweis zu einer weiteren Weltnetzseite, sind einige ebenso interessant ergänzende Informationen, Details einsehbar, vielleicht findet da wer was wichtig wäre und fügt es unten bei ! ? -> abispicker.de/geschichte.html

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    So denn, "gute Zeit & Wege"
    P.S.: wenn wer Fehler findet, der darf sie behalten *fg ;)
    LiG Bruecke1

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