Angepinnt Fakten - Sachlich - Analyse

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Fakten - Sachlich - Analyse

    Im Voraus möchte meiner einer klar stellen, dass nachfolgendes keine Rechtsberatung und / oder Rechtsbelehrung darstellt und "nicht allein auf meinem Mist gewachsen ist", sonder eine Zusammenfassung dessen, was uns durch viele Dritte (wirklich Sachlich nüchtern Betrachtender - teils Juristen a.D. Völkerrechtler/innen...) mitgeteilt, erklärt wurde, welche sich mit den Gesamt-Vorgängen rund um und von der U.VV ausgehenden Abläufen, befassten.

    Hin- und/oder Ver-weise, wie Links, läßt meiner einer weg, da
    a) logisch nachvollziehbar b) nachprüfbar, aber hier den Rahmen sprengen würde
    (Unvoreingenommen unbeeinflusst freies Denken vorausgesetzt natürlich !)

    Fakten als analytische Zusammenfassung zum Erlangen von Rechtmäßigkeit vs. Pflicht zur Anerkennung (der Einfachheit kurz gefaßt) :
    1. das Selbstbestimmungsrecht der Völker gestattet Nationalversammlung (kurz NV) bzw. Volksversammlungen zur Verfassungsgebung (kurz VvzV) in einem jedem Land - es bedarf jedoch Voraussetzungen und dann genaues Beachten von Regeln, welche zur Anerkennung und späteren Erlangung von Rechtmäßigkeit unabdingbar sind.
    2. zur Ausrufung einer NV / VvzV bedarf es entweder einer unabwendbare Notwendigkeit mit im Detail aufgeführten Gründen (z.B. im Falle von Fremdbestimmung mit Unterdrückung...) oder eine Mehrheitlich zugestimmte Bekundung zur Durchführung für jede Nation in welchem eine durchgeführt werden soll von allen dort lebenden.
    Zu 1.
    • gesamte / kompletter Ablauf müßte für Jeden öffentlich ohne Hürden einsehbar gehalten und Lückenlos protokolliert zur Verfügung stehen.
    • alle Texte müßten für Jeden klar und leicht verständlich gehalten sein.
    • Inhalte von Abstimmung müßten jeweils 21 Tage vorher öffentlich für Jeden ohne Hürde zugänglich einsehbar sein.
    • Änderungen von Inhalten, Bezeichnungen, Texten sind unzulässig oder bedürfen erneuter Abstimmung mit gleicher Vorlaufzeit, seien daher zu Vermeiden.
    • Wichtiger Zusatz (um 20:15h, am 08.Juli 2017): wenn man veröffentlicht und sich auf Juristische Norm, Rechte bezieht müßte für Jeden öffentlich ersichtlich sein, auf welcher Quelle das fußt (also auf welchen Absatz, aus welcher Fassung, welchem Gesetz nach, sich das jeweils bezieht...). Alles andere nennt sich tatsächlich arglistige Täuschung... oder Formfehler !
    • Einen sich selbstbestimmten Vorstand oder ähnlichen kann und darf es bei einer als "Versammlung des Volkes" zur... gar nicht geben - Rechtsexperten des Völkerrechts warnen auch davor, da es a) zu Unsicher wäre, weil dann die Gefahr besteht, dass "Private" Interessen den Anliegen der Mehrheit vorangestellt werden könnten und sich Machtstrukturen bilden könnten, die allgemeiner Interessen entgegen wirken. Zudem weil Einzelne z.B. als Verantwortliche viel eher, leichter beeinflusst und/oder unter Druck gesetzt werden könnten.
    Zu 2.
    • wie wir alle bereits (auch schon lange vor z.B. der U.VV) wissen, besteht oben genannte Voraussetzungen zur Durchführungsmöglichkeit einer NV / VvzV und klar die Berechtigung. da Unabwendbare Notwendigkeit gegeben, weil den deutsch sprechenden Gebieten die Möglichkeiten verwehrt wurde. Weil es keine echte Regierung gibt, die direkt vom Volke bestimmt wird u.s.w.. Neben Fremdbestimmung und -steuerung, ohne direktes Vetorecht durch das Volk u.s.w. Allein die Urteile aus dem obersten Einrichtungen, wie z.B. BGH der letzten Jahre belegen dies (müßten bei eine NV / VvzV aber klar als Begründung im Detail vorausgehen und benannt sein, noch bevor man eine durchführt bzw. startet, nachträglich einfügen oder nachreichen ist nicht ! ).
    • Nachtrag 13.08.2017/mez 11:50h: die letzten Stunden, Tagen konnte man bei so manch Organisation, Vereinigung, Veranstaltung beobachten, wie versucht wird in oben genannt wichtigen Pflichten nachzubessern, Na ja, besser spät als nie, doch im Grunde könnten sie sich das sparen, auch wenn nun Verweise zu den auf sich berufenden Rechte zugefügt werden bringt das nichts. Auf zwei logisch erklärbaren Gründen, erstens das Internet vergisst nichts ! zweitens das System ist nicht dumm, blind oder schaut weg, sondern beobachtete, protokolliert jeden Fehler und wird im Zweifel auf diese Fehlersammlung zurück greifen und sich selbst zu schützen !!!
    Nichtwirkung kommt zu Stande wenn:
    • Zusatz,08.Juli 2017/mez20:38h voran gestellt; die BRD stellt ein Konstrukt dar, man hat uns "eine harte Nuss zu knacken" hinterlassen, denn im Grunde ist es nicht ein Land mit einem Volk, sondern 26 an der Zahl, so gesehen wäre der Einzig korrekte Weg für ein NV / VvzV in deutschsprechendem Raum, wenn entweder in allen 26 Landen die Völker separat Abstimmen oder zuerst eine in der Abgefragt wird, wie die Mehrheit der dort lebenden es gern hätten (ob zusammen oder eine in jedem der 26 !) und dann die eigentliche NV / VvzV,, in keinem Fall kann sich ein kleines Grüppchen dazu ermächtigen, nur weil die Allgemeinheit nichts davon mitbekommt hat oder gar nichts davon wissen will.
    • wie man es auch dreht und wendet, sich nur ein Patzer zu erlauben, um in Nichterlangung von Rechtmäßigkeit zu stranden ist bei solch Veranstaltung also peinlichst genau zu vermeiden. Egal ob Formfehler oder Fehler in der Einhaltung der Reihenfolge :(
    • Wenn sich ein Volk dazu entscheidet, gemäß des von ihm vor Durchführung einer NV / VvzV festgelegten Regelwerkes, z.B. aus seinen Reihen Vertreter/innen zu bestimmten, welche mit Aufsicht ( und Pflicht zur Einhaltung korrekten Ablaufen ) und Abwicklung zuständig sein sollen, dann müßte dies ebenso vorher durch Mehrheitliche Bekundung aufgrund Abstimmung statt finden. Ausschlüsse ethnischer Minderheiten.... sind bei einer NV / VvzV nicht zulässig bzw. würde automatisch zum Nichtzustandekommen von Rechtmäßigkeit führen. Dies erklärt sich einfach durch die UN-Charta. Man kann also nicht hingehen, sich die sozusagen nur die "Rosinen aus Rechte-Müsli raus picken in eine Schüssel werfen und es sich munden lassen" - es gibt zu jedem Recht auch immer eine Pflicht bzw. Ordnung ! (doofes Spiel ist aber so ;) )
    • Nachtrag,08.Juli 2017 um 20:42h): alle Abstimmungen, wenn denn Inhalt in oben genanntem Regelwerk festgehalten und Mehrheitliche Zustimmung erfahren, wie auch z.B. einberufene Vertreter des Volkes müßten mit Vor- und Nachnamen öffentlich für Jeden ersichtlich genannt sein, mit den entsprechenden Protokollen über die Abstimmungen zu deren Einberufung..., bei uns in deutsch sprechenden Raum also mindestens fünf aus jedem der 26. Klar ist auch, dass Künstlernamen nicht zulässig sind.
    • Nachtrag,13.08.2017/mez 12:04h: dringender Hinweis "um die Sache nicht an die Wand zu fahren" (kam erst vor einigen Stunden in Form Erinnerung dies oben vergessen zu haben - Danke an A...& O...!); wenn es denn eine korrekte Abstimmung wie o.g. gab und jeweils die Mehrheit in jedem Punkt Zustimmung schenkte, dann und nur dann kann in Form weiterer korrekter Abfragen und Abstimmungen weiter gegangen werden, wie z.B. wie künftige neue Gesetze / Regeln usw. gestaltet sein sollen, daran muß jedoch wiederum die Mehrheit offen beteiligt sein ! Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass sich Gesetze basteln und eventuell bei bemerkten Lücken oder Fehlern einfach Dekrete nachschieben eher schädlich und nachteilig auf eine NV / VvzV im Bezug auf seine Anerkennung / Rechtmäßigkeit auswirken bzw. gar nicht zulässig sind !
    Fazit:
    in diesem "Spiel", nennen Wir es hier mal "Volk-befreit-sich-Suppe", reicht es nicht sich etwas zusammen zu brauen, hunderte irgendwo abgeschottet hinter sich zu versammeln, wo ein Haufen irgendwas einsammelt, in einen Topf werfen, kräftig umrühren und dann der Allgemeinheit als leckere "Suppe" nach dem Motto "friss oder stirb" vor die Füße zu stellen, sei die Bewerbung für dies "Süppchen" auch von noch so gut in
    Rhetorik ( deutsch Redekunst, ist die Kunst der Rede) bewanderten gemacht - Jedes Recht beinhaltet Pflichten !!!
    "hört sich komisch an, ist aber so" - genau !
    ;-)
    ---
    Als dann ihr lieben Menschen da draußen, habe versucht es kurz zu halten, wie gesagt "Nicht allein auf meinem Mist gewachsen"
    (wie seit jeher überall drauf verwiesen !). Und so leid es mir tut, über drei Jahre verloren durch Fahrlässigkeit sind für mich selbst Strafe genug, könnt mich Ohrfeigen, weil nicht viel zeitiger selbst in die "Wälzer" geschaut bzw. auf falsche Propheten bzw. Nur-Rhetorik´er/in vertraut !

    Doch noch ist nicht aller Tage Abend - Gute Zeit !
    WIR mit dem ALL, ALL mit UNS !
    "...in Akzeptanz von Ergänzung..."
    " Einig (mit gutem) Recht (in) Freiheit "

    Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von „Bruecke1“ ()


+