Wo liegen unsere ererbten Rechte? Beim Kaiser, beim König, beim Herzog, beim Fürst oder beim Graf der einzelnen Bundesstaaten vom 31. Juli 1914 oder natürlich in uns selbst???

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    Wo liegen unsere ererbten Rechte? Beim Kaiser, beim König, beim Herzog, beim Fürst oder beim Graf der einzelnen Bundesstaaten vom 31. Juli 1914 oder natürlich in uns selbst???

    Wo liegen unsere (angeblich) ererbten Rechte- (träger)?
    Beim Kaiser- (reich), beim König- (reich), beim Herzog- (tum), beim Fürsten- (tum) oder beim Grafen- (tum) der einzelnen Bundesstaaten vom 31. Juli 1914 oder natürlich seit je her in uns selbst??? Hatten wir bis heute überhaupt jemals welche??? Wenn ja, von wo und warum, bitte mit unumstößlichen Beweisen und Fakten, DANKE!!!


    Einzelne Bundesstaaten (1871, 1849) vom 31. Juli 1914:
    Das Volk hatte nur bedingte, sehr eingeschränkte Rechte, den es war der "UNTERTAN" und wurde regiert (gehandelt und gehandhabt)!!!
    Königreich Bayern = Rechteträger beim König!
    Königreich Preußen = Rechteträger beim König!
    Großherzogtum Baden = Rechteträger beim Großherzog!
    Großherzogtum Hessen = Rechteträger beim Großherzog!
    Großherzogtum Mecklenburg­-Schwerin = Rechteträger beim Großherzog!
    Großherzogtum Mecklenburg­-Strelitz = Rechteträger beim Großherzog!
    Großherzogtum Oldenburg = Rechteträger beim Großherzog!
    Großherzogtum Sachsen­-Weimar­-Eisenach = Rechteträger beim Großherzog!
    Herzogtum Anhalt = Rechteträger beim Herzog!
    Herzogtum Braunschweig = Rechteträger beim Herzog!
    Herzogtum Sachsen­-Altenburg = Rechteträger beim Herzog!
    Herzogtum Sachsen­-Coburg­-Gotha = Rechteträger beim Herzog!
    Herzogtum Sachsen­-Meiningen = Rechteträger beim Herzog!
    Fürstentum Lippe = Rechteträger beim Fürsten!
    Fürstentum Reuß der älteren Linie = Rechteträger beim Fürsten!
    Fürstentum Reuß der jüngere Linie = Rechteträger beim Fürsten!
    Fürstentum Schaumburg­-Lippe = Rechteträger beim Fürsten!
    Fürstentum Schwarzburg­-Rudolstadt = Rechteträger beim Fürsten!
    Fürstentum Schwarzburg­-Sondershausen = Rechteträger beim Fürsten!
    Fürstentum Waldeck = Rechteträger beim Fürsten!
    Freie Stadt Bremen = Rechteträger beim Senat oder Volk?
    Freie Stadt Hamburg = Rechteträger beim Senat oder Volk?
    Freie Stadt Lübeck = Rechteträger beim Senat oder Volk?
    Königreich Württemberg = Rechteträger beim König!
    Königreich Sachsen = Rechteträger beim König!

    So, ihr lieben, wie schaut´s aus...??? ?(

    M.p.G.: Eugen Müller ...und gebt bitte meine Beschränkungen hier wieder frei, ich tu euch nichts, ich spalte nicht und ich beisse nicht, ich bin ein ehrvoller Patriot (3 Beiträge von mir wurden hier zensiert, abgestimmt und gelöscht :cursing: !!!)


    Sagt nichts über UVV, wenn ihr´s hier genau so macht !!!!!!!!!! =O
    Hallo

    Eugen schrieb:

    M.p.G.: Eugen Müller ...und gebt bitte meine Beschränkungen hier wieder frei, ich tu euch nichts, ich spalte nicht und ich beisse nicht, ich bin ein ehrvoller Patriot (3 Beiträge von mir wurden hier zensiert, abgestimmt und gelöscht !!!)

    Sagt nichts über UVV, wenn ihr´s hier genau so macht !!!!!!!!!!



    https://vv-web.net/index.php/Thread/242-Zensur-Einschr%C3%A4nkung-vs-Spam-Werbung/



    Sonnenwelt
    PERFEKT ERKANNT, BRAVO UND DANKE !!!!!!!!!!!!

    Von: mani und mario
    Zitat:
    Da mich einige Fragen erreichten, bezüglich des,, Bundesstaat
    Deutschland,, möchte ich noch mal ganz allgemein auf diese Fragen
    eingehen.

    Vorab folgendes:

    ,, Bei einem Bundesstaat handelt es sich um einen Zusammenschluss
    mehrerer Teilstaaten zu einem Gesamtstaat. Ein solcher Zusammenschluss
    ist jedoch nur dann möglich, wenn bereits bei den Teilstaaten die drei
    wesentlichen Merkmale eines Staates nach der sog. Drei-Elemente-Lehre
    vorliegen:



    – Staatsgebiet

    – Staatsvolk

    – Staatsgewalt


    Der Gesamtstaat ist für die Aufrechterhaltung des Zusammenhaltes der
    Teilstaaten zuständig, während die Teilstaaten an der Willensbildung im
    Gesamtstaat mitwirken. Die Souveränität des Gesamtstaates muss dabei
    allerdings stets über dem der Teilstaaten liegen.



    Die drei Merkmale eines Staates

    Staatsgebiet:

    Bei dem Staatsgebiet handelt es sich um einen geographisch abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche

    Staatsvolk:

    Staatsvolk meint die Bevölkerung des Staates, also die Summe der Staatsangehörigen

    Staatsgewalt:

    Staatsgewalt meint hingegen eine stabile Regierung, die effektiv ihre hoheitliche Gewalt ausübt,,

    Die Antwort liegt hier schon im zweiten Satz,,
    Ein solcher Zusammenschluss ist jedoch nur dann möglich, wenn bereits
    bei den Teilstaaten die drei wesentlichen Merkmale eines Staates nach
    der sog. Drei-Elemente-Lehre vorliegen.,,

    Da allen 25 Staaten und Stadtstaaten die Staatsgewalt fehlt, ist es nicht möglich !!!

    Kurz und knapp wie diese Aussage, so klar sind auch die Fakten, aber nehmen wir es nochmal auseinander.

    Die Staatsgewalt der letzten STAATEN auf deutschem Boden, der 25
    Bundes/Gliedstaaten lag allein beim jeweiligen Monarchen (Herzog, First,
    König). Diese Souveräne (Inhaber der Staatsgewalt) wurden nach dem s.
    g. 1. WK , 1918 entfernt, ein Großteil wurde abgefunden und hat damit,,
    freiwillig,, auf seine Rechte und auf die zukünftige Einsetzung dieser
    verzichtet. Die nicht,, freiwillig,, verzichten wollten wurden
    beseitigt. Damit können auch heute die Herrschaften in der Rechtsfolge
    diese Rechte nicht mehr einsetzen.

    Nun wurden diese STAATEN bis heute nicht aufgelöst und konnten auch
    nicht aufgelöst werden, man hat es einige Male erfolglos versucht. Sie
    liegen also handlungsunfähig da, weil ihnen das Element Staatsgewalt
    fehlt. Sie bestehen aber noch durch ihr Staatsvolk, dass noch
    vorhandenen ist bzw. die in der Rechtsfolge, die die Staatsangehörigen
    dieser Staaten sind.

    Da nun kein Souverän dieser Staaten mehr da ist, können die noch
    vorhandenen Rechteträger (Staatsangehörigen) das Prinzip der
    Volkssouveränität nutzen um gemeinsam eine neue Staatsgewalt zu schaffen
    und zu definieren.

    Definition,, Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum
    souveränen Träger der Staatsgewalt. Die Verfassung als
    politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht danach auf der
    verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Nicht ein absoluter Monarch,
    sondern das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig über der
    Verfassung.,,

    Wenn sich also die Gesamtheit oder ein mehrheitlicher Teil gefunden hat,
    gibt ihnen das Völkerrecht ein Werkzeug zur Hand welches
    Verfassunggebende Versammlung heißt und mit dem sie eine neue
    Staatsgewalt schaffen können.

    Jetzt ist bei den Mitgliedern des Rates der Gruppe VV (ich sage bewusst
    Gruppe) die Rede davon, man könne neue Normen schaffen, was
    grundsätzlich richtig ist, aber es beschränkt sich nur auf das Element
    Staatsgewalt . Normenfreiheit in Bezug auf Verordnungen, Gesetze und
    Verfassungen, was sie aber nicht kann, verändernd auf die Elemente
    Staatsgebiet und Staatsvolk einwirken.

    Also ist auch die Gründung eines,, Bundesstaat Deutschland,, einfach nicht möglich solange

    den Staaten (Einzelstaaten) die Staatsgewalt fehlt und sie nicht als vollständiger Staat aufgerichtet sind.

    Hier wird also bewusst oder unbewusst das Pferd von hinten aufgezäumt.

    Was natürlich möglich ist, eine Verfassunggebende Versammlung
    supranational abzuhalten und auch alle Staatsangehörigen sämtlicher
    Staaten in ihr zu vereinen, um dann eine Verfassung für alle Staaten
    gemeinschaftlich zu beschließen, die dann bei Zustimmung, in allen
    Einzelstaaten gelten könnte und auch jeweils die Staatsgewalt aller
    Staaten definiert, so dass sie zu vollständigen Staaten reorganisiert
    sind, bevor man in Verhandlungen bezüglich eines gemeinsamen Bundesstaat
    treten könnte.

    Sich aber hinzustellen und sagen,, ich hab da was von neue Normen
    gelesen, gründen wir einen Staat, ist nicht nur Unsinn, sondern zeugt
    öffentlich davon, dass man sich mit einigen Sachen nicht ausgiebig
    beschäftigt hat."
    Zitatende!

    Herzlichen Dank an mario und mani: M.p.G.:Eugen Müller













    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Eugen“ ()

    Mann muß immer zwingend zuerst nach dem geltenden Völkerrecht und nach der drei Elementelehre von Jelinek die:

    25 herrenlosen, derzeit überlagerten EINZELSTAATEN aufrichten, was nach 103 Jahren fast nicht mehr machbar und möglich ist (Erbträger verstorben, überlagert u.s.w., das danach erbberechtigte Volk will nicht, da umerzogen und gehingewaschen verblödet !!!) und erst dann kann man einen völkerrechtlichen Staat mit einer vorhergehenden Verfassung nach Jelinek darüber aufrichten !!!

    Anderst geht es nicht, da sonst keinerlei Rechtsansprüche oder sonstige Ansprüche mehr vorhanden sind !!!

    FRAGE:
    Sind wir laut dem int. Völkerrecht gezwungen, komplett alle 25 ehemalige Einzelstaaten von 1914 komplett sofort wieder aufzurichten, oder genügt es schon, nur einen einzelnen Staat von mehreren möglichen von damals aktiv aufzurichten und wiederzubeleben, um unsere Erbrechte zu schützen und aktiv in einer neuen Verfassung umsetzen zu können ???

    Somit aktiv diesen aufzurichten und somit nach und nach, nach einer gewählten aktiven neuen Verfassung, welche den Passus dieser gestückelten Reaktivierung und die Sicherung aller Rechte der restlichen alten Gebiete und Erbanspüche enthält, nach und nach, somit am Ende, per in dieser Verfassung (siehe Verfassungstext der föderalen demokratischen Republik freies Deutschland - RfD) festgeschriebenen Teilgebietsvolksentscheide, alle die anderen ehemaligen Gliedstaaten nach und nach zu reaktivieren und neu aufzurichten!!!

    Damit die U.S. - BRD - operative Holding GmbH., nach und nach keinerlei Gebiete mehr überlagen kann und somit ihre komplette Scheinlegitimation verliert und wir damit abschließend eine abgeschlossene Gesamtstaatslegitimation durch die Gebietswahlen aller ehemaligen Gebiete von 1914 in der neuen Verfassung erreichen ???!!!

    SOLLTEN WIR DAS ÜBERHAUPT TUN ODER VERSUCHEN (Kriegsgefahr...) !!!
    Guten Morgen,
    nun ja, wenn man es unbedingt verkomplizieren möchte, mag das schon so sein.
    Es ist denk Elementar wichtig, sich nicht all zu sehr auf die von außen aufgesetzten Diktate und SpielRegeln einzulassen bzw. nur auf´s aller nötigste begrenzt.
    Durch den Zustand des "äußeren Zwangs" und damit einhergehende Unfreiheit, hat das Volk klar die Legitimation sich zu befreien ! Selbstbestimmungsrecht der Völker hört sich toll an, doch aus welcher Feder stammt es und wer respektiert es, die Firmen welche sich schleichend heimlich verdeckt Machtpositionen erschlichen haben mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht, oder.

    Denk der erste Schritt sollte das in den Gesprächen zusammen erkannte sein ;)
    WIR mit dem ALL, ALL mit UNS !
    "...in Akzeptanz von Ergänzung..."
    " Einig (mit gutem) Recht (in) Freiheit "


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