Wir verzichten nicht auf unsere Bodenrechte

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  • "Wir, die indigenen Völker, übernehmen die Funktion des persistent objector und wir verzichten nicht auf unsere Bodenrechte!"


    "Es wird daran festgehalten, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist;

    es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ..."

    (Quelle: BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>)


    "Am 03. Oktober 2015 wurde die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reichs proklamiert und die Glied-/Bundesstaaten befinden sich in Reorganisation."

    "Zum ersten Mal nach über 100 Jahren erheben sich die Souveräne aus den deutschen Völkern in vollem Bewusstsein ihrer Verantwortung und machen friedlich vom Recht des Postliminiums Gebrauch. Dies ist die Restitutionspflicht gemäß § 185 Völkerrecht, das Recht auf die Wiederherstellung des Status quo ante bellum, also die Wiederherstellung des letzten Zustandes des souveränen Rechtsstaates, wie er vor dem Krieg oder einem völkerrechtlichen Unrecht bestand. ... Deutschland ist bis heute, seit über 100 Jahren besetztes Gebiet. ... Durch den Beitritt zur UN-Feindstaatenklausel ist die Bundesrepublik Deutschland selbst Alliierter geworden und verwaltet im Auftrag der Hauptsiegermacht USA die in den besetzten Gebieten lebenden Menschen als staatenloses Personal. ... Die Bundesrepublik Deutschland wurde dabei unter amerikanischem Handelsrecht als Nichtregierungsorganisation zu einer Firma gemacht."

    "Mit der öffentlichen Bekanntgabe durch Frau Bundeskanzlerin Merkel über das Ende der Nachkriegsordnung am 27. April 2018 auf der gemeinsamen internationalen Pressekonferenz mit Herrn Präsidenten Trump in
    Washington D.C., im Weißen Haus, gilt der letzte völkerrechtskonforme Verfassungsstand auf den Gebieten der Glied-/Bundesstaaten des DeutschenReichs, der Rechtsstand sowie der Gebietsstand vom 30. Juli 1914, zwei Tage vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs. Für den Freistaat Preußen gilt die Verfassung des Freistaats Preußen vom 30. November 1920 und der Rechtsstand 18. Juli 1932, zwei Tage vor der völkerrechtswidrigen, gewaltsamen, feindlichen Übernahme Preußens in die Weimarer Republik / Drittes Reich."


    Quelle: staatenbund-deutschesreich.info

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