Da sich im Kreise der vermeintlichen Aufklärer viele Mythen und
Geschichten um dieses Objekt ranken, bringen wir hier mal etwas Licht
ins Dunkeln.
Vorab Folgendes:
In der langen Geschichte der deutschen Stämme und Völker hat
es NIEMALS einen STAAT Deutsches Reich gegeben, aber beginnen wir von
vorn. Dazu ist es notwendig noch etwas weiter in der Geschichte zurück
zu gehen.
Wir beginnen also mit dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, dessen Ende und die historischen Hintergründe.
Seit dem Mittelalter bis 1806 war das Heilige Römische Reich Deutscher
Nation die verbindliche, allen Mitgliedern übergeordnete Rechtsinstanz.
Grundlage dieses großen Völkerbündnisses war die Reichsverfassung. Zu
Beginn umfasste das Reich die Gebiete Italien, Deutschland, Österreich,
Niederlande, Schweiz, Böhmen, Schlesien, Pommern und Burgund.
In der Goldenen Bulle von 1356 wurde festgelegt, dass das Reich eine
Wahlmonarchie ist. Das Reichsoberhaupt, der Kaiser, wurde von den sieben
Kurfürsten gewählt. Dazu zählten die drei geistlichen Kurfürsten, die
Bischöfe von Köln, Mainz und Trier, sowie die vier weltlichen, der König
von Böhmen, der Markgraf von Brandenburg, der Rheinische Pfalzgraf und
der Herzog von Sachsen.
De facto stammten die Kaiser seit 1438 aus dem Hause Habsburg, einmal
abgesehen von dem Intermezzo des Kaisers Karl VII., der ein Sprössling
des bayerischen Königshauses Wittelsbach war.
Das Reich war ein streng föderales Gebilde, das aus vielen unabhängigen und
selbstbestimmten Kleinstaaten wie Reichstädten, geistlichen und
weltlichen Territorialfürstentümern bestand.
Die Reichsstände, also Fürsten, Geistliche und unabhängige Reichsstädte,
hatten ein Mitspracherecht auf den Reichstagen, auf denen der Kaiser Hof
hielt. Der Kaiser stützte sich im Wesentlichen auf seine Hausmacht,
stand aber den anderen Fürsten als oberster Gerichts- und Lehnsherr vor.
An der Schwelle zur Neuzeit entwickelte sich im Kernbereich des Heiligen
Römischen Reiches ein deutsches Bewusstsein heraus. Eine Errungenschaft
des Wormser Reichtages 1495 war der "Ewige Landfriede", der Selbstjustiz
wie eigenmächtige Pfändungen und Fehden untersagte. Streitigkeiten
mussten auf dem Rechtsweg beigelegt werden, wozu das Reichskammergericht
eingerichtet wurde.
Außerdem wurde seit Worms eine Reichssteuer, der "gemeine Pfennig", von allen
Untertanen erhoben. Mit dieser Steuer sollten das Reichskammergericht
unterhalten und der Frieden nach innen und außen geschützt werden.
Im Kriegsfall stellte der Kaiser mithilfe der Landesfürsten eine
Reichsarmee zusammen, die aus Landeskindern und Söldnern bestand. Die
Ausbreitung der Reformationführte dazu, dass die protestantisch
gewordenen Fürsten im 17. Jahrhundert immer mehr auf Distanz zum
katholischen Kaiser gingen.
Im Zeitalter des Absolutismus beanspruchten die einzelnen Fürsten und
Territorialherren eine größere Machtfülle für sich. Das Reich und seine
Verfassung verloren immer mehr an Bedeutung, bis es 1806 endgültig zu
Grunde ging.
Napoleon knüpfte an das alte untergegangene Reich an und gründete am 12. Juli 1806 den Rheinbund.
Das Verfassungsdokument, die Rheinbundakte, war ein Vertrag zwischen
dem französischen Kaiser und zuerst sechzehn Territorialstaaten, deren
Gebiete rechtsrheinisch, aber nicht unmittelbar am Rhein lagen.
Im Bundestag zu Frankfurt am Main tagten die Mitglieder des Bundes. Die
Position Napoleons war übermächtig, wenn auch rein formal alle
Mitglieder gleichberechtigt sein sollten.
Die Herrscherhäuser, wie die von Baden und Württemberg, konnten an der
Seite Napoleons ihr Territorium stark vergrößern. Der württembergische
Herrscher nahm von Napoleons Gnaden sogar die Königswürde entgegen.
Bis 1808 schlossen sich weitere 23 Staaten dem Rheinbund an, darunter der
Kurfürst Friedrich von Sachsen, die Herzöge von Mecklenburg-Strelitz und
die Herzöge von Sachsen-Weimar-Eisenach.
Das Ziel, den Rheinbund von 1806 zu einem Bundesstaat mit gemeinsamen
Verfassungsorganen auszubauen, scheiterte am Widerstand der größeren
Mitgliedsstaaten. Faktisch blieb der Rheinbund im Wesentlichen ein
Militärbündnis deutscher Staaten mit Frankreich. Er brach nach der
Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 zusammen.
Der Wiener Kongress, der vom 18. September 1814 bis zum 9. Juni 1815
stattfand, ordnete nach der Niederlage Napoleon Bonapartes in den
Koalitionskriegen Europa neu. Nachdem sich die politische Landkarte des
Kontinentes als Nachwirkung der Französischen Revolution erheblich
verändert hatte, legte der Kongress wiederum zahlreiche Grenzen neu fest
und schuf neue Staaten.
Unter der Leitung des österreichischen Außenministers Fürst von Metternich
berieten politisch bevollmächtigte Vertreter aus rund 200 europäischen
Staaten, Herrschaften, Körperschaften und Städten, darunter alle
bedeutenden Mächte Europas mit Ausnahme des Osmanischen Reiches. Die
führende Rolle spielten Russland, das Vereinigte Königreich, Österreich
und Preußen sowie das wiederhergestellte Königreich Frankreich und der
Kirchenstaat. Die deutschen Fragen wurden angesichts ihrer Komplexität
und ihres Umfangs getrennt von den übrigen europäischen Angelegenheiten
beraten.
Der deutsche Bund (1815-1866)
wurde am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress ins Leben gerufen, um
Bestandteil einer neuen europäischen Friedensordnung zu sein. Der
österreichische Kaiser und der König von Preußen traten nur für ihre
„vormals zum Heiligen Römischen Reich gehörigen Besitzungen“ bei,
weshalb vom preußischen Staat und vom Kaisertum Österreich nur die Teile
zum Deutschen Bund gehörten, die bereits zuvor Teil des Heiligen
Römischen Reiches gewesen waren. Ferner taten es der König von Dänemark
für Holstein und der König der Niederlande für das Großherzogtum
Luxemburg. Die Gründungsurkunde des Bundes, die Deutsche Bundesakte, war
Teil der Wiener Kongress-Akte.
Wer bis hierher aufmerksam gelesen hat, der wird feststellen, dass alle
diese Verträge, ohne jegliche Beteiligung der Bevölkerung geschlossen
wurden.
Gegen diese Kleinstaaterei und die Machtverhältnisse die ausschließlich bei
den Ständen lagen, bildete sich nun Widerstand in der Bevölkerung.
Das aufstrebende Bürgertum konnte sich Bildung leisten. Besser gestellte
Bürger schickten ihren Nachwuchs auf Gymnasien und folgend an
Universitäten, die zuvor dem Adel vorbehalten waren. Zudem eröffnete das
Aufkommen von Realschulen verbesserte Bildung für das weniger begüterte
Bürgertum. Viele Studenten nahmen an den Befreiungskriegen gegen
Napoleon teil. Sie traten hierfür in Freikorps ein. Anstatt auf den
König schworen die Kämpfer der Freikorps ihren Eid auf das Vaterland.
Nach dem gemeinsamen Kampf gründeten Teile der zurückkehrenden Studenten
Burschenschaften, da diese sich dem Ziel „Freiheit und Selbständigkeit
des Vaterlandes“ verpflichtet fühlten und die nach regionalen
Herkunftsgebiet gewachsenen Landsmannschaften als nicht mehr zeitgemäß
ansahen. Die erste Burschenschaft, die diese Idee für sich vorsah, war
die 1815 gegründete Urburschenschaft in Jena. Das von der Jenenser
Studentenschaft ausgerichtete Wartburgfest führte 1817 im thüringischen
Eisenach Studenten aus nahezu allen Kleinstaaten des Deutschen Bundes
zusammen.Die Burschen fassten auf dem Fest Grundsätze und Beschlüsse,
die von nationaler Einheit, Rede- und Pressefreiheit über Bürgerrechte
bis hin zur Abschaffung von Zöllen, Handelssperren und unterschiedlichen
Maßen und Gewichten reichten. Die Bewegung begleitete das liberale
Pressegesetz Sachsen-Weimars, der Presse gestatte, die aufgekommenen
Gedanken in die Öffentlichkeit zu transportieren.
Weitere Ereignisse dieser bürgerlichen Opposition waren zB. Das Hambacher Fest.
Das Hambacher Fest fand vom 27. Mai bis zum 1. Juni 1832 auf dem Hambacher
Schloss und nahe bei Hambach sowie in Neustadt an der Haardt in der
damals zu Bayern gehörigen Rheinpfalz statt. Es gilt als Höhepunkt
bürgerlicher Opposition in der Zeit der Restauration und zu Beginn des
Vormärz. Die Forderungen der Festteilnehmer nach nationaler Einheit,
Freiheit und Volkssouveränität hatten ihre Wurzeln im Widerstand gegen
die restaurativen Bemühungen des Deutschen Bundes.
Das Hambacher Fest ist im Zusammenhang mit anderen Ereignissen zu sehen, so
dem Wartburgfest (1817), der französischen Julirevolution (1830), dem
polnischen Novemberaufstand(1830/31), der Belgischen Revolution
(1830/31), dem gleichzeitig gestarteten Gaibacher Fest (27. Mai 1832),
dem ebenfalls gleichzeitig begonnenen Sandhof-Fest (27. Mai 1832), dem
Nebelhöhlenfest (Anfang Juni 1832), dem Wilhelmsbader Fest(Ende Juni
1832), dem Frankfurter Wachensturm (1833) sowie der
Märzrevolution(1848/49).
Als Deutsche Revolution von 1848/49 – bezogen auf die erste
Revolutionsphase des Jahres 1848 auch Märzrevolution – wird das
revolutionäre Geschehen bezeichnet, das sich zwischen März 1848 und Juli
1849 im Deutschen Bund ereignete. Von den Erhebungen betroffen waren
auch Provinzen und Länder außerhalb des Bundesgebiets, die unter der
Herrschaft der mächtigsten Bundesstaaten Österreich und Preußen standen,
so etwa Ungarn, Oberitalien oder Posen.
Die damit verbundenen Ereignisse waren Teil der liberalen,
bürgerlich-demokratischen und nationalen Einheits- und
Unabhängigkeitserhebungen gegen die Restaurationsbestrebungen der in der
Heiligen Allianz verbündeten Herrscherhäuser in weiten Teilen
Mitteleuropas (vgl. Europäische Revolutionen 1848/1849). Bereits im
Januar 1848 hatten sich italienische Revolutionäre gegen die Herrschaft
der österreichischen Habsburger im Norden der Apenninen-Halbinsel und
der spanischen Bourbonen im Süden erhoben. Nach Beginn der französischen
Februarrevolution wurden auch die deutschen Länder Teil dieser
Erhebungen gegen die ab 1815 nach dem Ende der Napoleonischen Kriege
herrschenden Mächte der Restauration.
In den deutschen Fürstentümern nahm die Revolution ihren Anfang im
Großherzogtum Baden und griff innerhalb weniger Wochen auf die übrigen
Staaten des Bundes über. Sie erzwang von Berlin bis Wien die Berufung
liberaler Regierungen in den Einzelstaaten (die so genannten
Märzkabinette) und die Durchführung von Wahlen zu einer
verfassungsgebenden Nationalversammlung, die in der Paulskirche in der
damals freien Stadt Frankfurt am Main zusammentrat. Nach den mit den
Märzerrungenschaften relativ rasch erkämpften Erfolgen, wie zum Beispiel
Aufhebung der Pressezensur oder Bauernbefreiung, geriet die
revolutionäre Bewegung ab Mitte 1848 zunehmend in die Defensive. Auch
die vor allem im Herbst 1848 und bei der Reichsverfassungskampagne im
Mai 1849 neu aufflammenden Höhepunkte der Erhebungen, die regional
(beispielsweise in Sachsen, der bayerischen Pfalz, der preußischen
Rheinprovinz und vor allem in Baden) bürgerkriegsähnliche Ausmaße
annahmen, konnten das letztliche Scheitern der Revolution in Bezug auf
ihre wesentliche Kernforderung nicht mehr aufhalten. Bis Juli 1849 wurde
der erste Versuch, einen demokratisch verfassten, einheitlichen
deutschen Nationalstaat zu schaffen, von überwiegend preußischen und
österreichischen Truppen mit militärischer Gewalt niedergeschlagen.
In den meisten Staaten wurde die Revolution spätestens 1849
niedergeschlagen. In Frankreich hielt sich die Republik bis 1851/1852.
Nur in den Königreichen Dänemark und Sardinien-Piemont überdauerten
Revolutionserfolge längere Zeit. So hielten sich dort beispielsweise die
durchgesetzten Verfassungsänderungen in konstitutionelle Monarchien
auch bis in das 20. Jahrhundert hinein.
Alles in allem blieb es wie es war, die Souveränität lag weiter in den
Herrscherhäusern der Einzelstaaten, die bürgerlichen Bestrebungen nach
nationaler Einheit waren niedergeschlagen.
Dennoch wusste man jetzt, da man bei zukünftigen Entscheidungen mit der Reaktion der Bürger rechnen muss.
Weitere Konflikte innerhalb des Deutschen Bundes war das Machtstreben um die Vormachtstellung zwischen Preußen und Österreich.
Trotz aller zeitweiligen Zusammenarbeit blieb Preußen der Rivale, der
zumindest gleichberechtigt mit Österreich im Bund führen wollte. Die
Zusammenarbeit verhinderte zunächst eine tiefgreifende Reform des
Deutschen Bundes, wie die nationale Bewegung im Bund sie forderte.
Während der Revolution von 1848 und vor allem in der Herbstkrise 1850
ging es um die Frage, ob Österreich überhaupt einem deutschen
Nationalstaatangehören konnte. Österreich versuchte einen kleindeutschen
Nationalstaat unter preußischer Führung zu verhindern und machte der
Nationalbewegung das Angebot eines Großösterreich aus ganz Österreich
und dem restlichen Bundesgebiet.
Setzte sich Österreich in der Herbstkrise 1850 noch durch, so hatte Preußen in
den kommenden anderthalb Jahrzehnten seine Position im Deutschen Bund
wirtschaftlich und kulturell verstärken können. Vorschläge zu einer
Bundesreform versandeten. Nachdem Österreich und Preußen gemeinsam im
Deutsch-Dänischen Krieg 1864 die dänische Herrschaft über Schleswig und
Holstein beendet hatten, nahm Preußen schließlich 1866 die Verwaltung
dieser beiden Herzogtümer zum Anlass, den offenen Konflikt zu suchen. Es
besetzte entgegen den Absprachen mit Österreich das österreichisch
verwaltete Holstein. Österreich strengte eine Bundesexekutiongegen den
Friedensstörer Preußen an, die in den Deutschen Krieg Juli/August 1866
mündete.
Der Deutsche Krieg von 1866 war die kriegerische Auseinandersetzung
zwischen dem Deutschen Bund unter Führung Österreichs einerseits und
Preußen sowie dessen Verbündeten andererseits. Zu diesen Verbündeten
gehörten außer deutschen Staaten auch Italien.
Der Sieg Preußens und seiner Verbündeten hatte die Auflösung des Deutschen
Bundes zur Folge, den Preußen schon im Vorfeld wegen des angeblichen
Bruchs der Bundesverfassung durch Österreich als erloschen betrachtet
hatte. An seine Stelle trat der Norddeutsche Bund unter preußischer Führung.
Der Norddeutsche Bund vereinte von 1866 bis 1871 alle deutschen Staaten nördlich der Mainlinie.
Die Verfassung des Norddeutschen Bundes entsprach weitestgehend bereits der
des Kaiserreichs von 1871: Einem vom Volk gewählten Reichstag stand ein
Bundesrat gegenüber, der die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertrat.
Zur Verabschiedung von Gesetzen mussten beide zustimmen. Oberhaupt des
Bundes war der preußische König als Inhaber des Bundespräsidiums.
Verantwortlicher Minister war der Bundeskanzler. Der konservative
preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck war der erste und einzige
Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes.
Die Hoffnung, bald die süddeutschen Staaten Baden, Bayern, Württemberg und
Hessen-Darmstadt in den Bund aufnehmen zu können, erfüllte sich nicht.
In jenen Ländern war der Widerstand gegen das protestantische Preußen
bzw. gegen den Bund mit seiner liberalen Wirtschafts- und
Gesellschaftspolitik groß.
Nach einer diplomatischen Niederlage im Spanischen Thronfolgestreit begann
Frankreich im Juli 1870 den Krieg gegen Deutschland. Es wollte damit ein
weiteres Erstarken Preußens und eine deutsche Vereinigung unter seiner
Führung verhindern. Allerdings hatten die süddeutschen Staaten Baden,
Bayern und Württemberg nach ihrer Niederlage im Deutschen Krieg von 1866
Verteidigungsbündnisse mit Preußen geschlossen. Daher und aufgrund
ihrer besseren Organisation konnten die deutschen Heere den Krieg rasch
nach Frankreich hinein tragen.
Durch die Novemberverträge von 1870 traten die süddeutschen Staaten dem
Norddeutschen Bund bei. Mit der sogenannten Reichsgründung und dem
Inkrafttreten der neuen Verfassung am 1. Januar 1871 ging der Bund im Deutschen Kaiserreich auf.
Nun schauen wir mal genauer hin, was also war das Deutsche Reich,
war es ein Nationalstaat wie es das Bürgertum sich vorstellte, ein
gemeinsamer Bundesstaat wie es Bismarck wollte, oder war es weiterhin
ein klassischer Staatenbund?
Nach außen trat das Kaiserreich geschlossen auf, wie ein Bundesstaat mit
einem Repräsentant der Deutscher Kaiser hieß, das beruhigte die
bürgerliche Opposition die gegen diese Kleinstaaterei und für einen
Nationalstaat waren.
Es handelte sich aber tatsächlich um einen Staatenbund, denn die
jeweiligen Souveräne (Fürsten Herzöge und Könige) der
Einzelstaaten/Bundesstaaten/Gliedstaaten waren nicht bereit ihre
Souveränität und damit ihre Macht aufzugeben.
Sie verzichteten weder auf ihre Gebietshoheit noch auf ihre Staatsgewalt.
Sie unterhielten ihr eigenes Militär, nutzen ihre eigenen Ressourcen, alles
das Reich betreffend war vertraglich geregelt, zB. welcher Staat
wieviel Truppen und Material zu stellen hatte (ähnlich heute der NATO)
wie die Beziehungen untereinander aussehen (ähnlich heute der EU)
Es war also ein Staatenbund aus 25 souveränen Einzelstaaten und
Stadtstaaten die als Bundesstaaten(Staaten eines Bundes/ Bundesglieder)
bezeichnet wurden (Reichsverfassung Art. 1 Das BUNDesgebiet besteht aus
den STAATEN Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden,
Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz,
Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg,
Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt,
Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer
Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.)
Dazu kam noch das Reichsland Elsass Lothringen, dass kein Staat im
Sinne international anerkannter Regeln und Lehren war. ( Durch
Reichsgesetz betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem
Deutschen Reiche vom 9. Juni 1871 (RGBl. S. 212), geändert durch
Reichsgesetz vom 20. Juni 1872 wurde die Reichsverfassung zum 1. Januar
1874 im Reichsland Elsaß-Lothringen in Kraft gesetzt. Die hierzu
erforderlichen Bestimmungen ergingen durch Reichsgesetz betreffend die
Einführung der Verfassung des Deutschen Reichs in Elsaß-Lothringen vom
25. Juni 1873 (RGBl. S. 161).
Dieses Reichsland unterstand, genau wie die afrikanischen Kolonien, direkt und
unmittelbar dem Kaiserreich und damit dem Kaiser.
Alle dieses Vertragsvereinbarungen das Reich betreffend, sind ohne jegliche
Beteiligung des Volkes/der Völker zustande gekommen.
Nun schauen wir uns mal die Strukturen im Kaiserreich an.
Es gab den deutschen Kaiser, er repräsentierte das Kaiserreich nach außen,
einen Reichskanzler (Otto von Bismarck) und einen Bundesrat und einen
Reichstag.
Der Reichstag übte gemeinsam mit dem Bundesrat die Reichsgesetzgebung aus und besaß
die Mitentscheidungsgewalt über den Haushalt des Reiches. Es hatte auch
gewisse Kontrollrechte gegenüber der Exekutive und konnte durch Debatten
Öffentlichkeit herstellen.
Der Bundesrat war verfassungsrechtlich das oberste Organ, bestehend aus Vertretern
der Mitglieder des Reichs (Bundesfürsten, Hansestädte) mit nach ihrer
Gebietsgröße verschiedener Stimmenzahl. Den Vorsitz führte der
Reichskanzler. Alle Gesetze bedurften der Zustimmung des Bundesrats, der
insofern als echte Zweite Kammer fungierte, obwohl seine Mitglieder
weisungsgebundene Vertreter der Bundesfürsten waren. Außerdem bedurften
die Auflösung des Reichstags, eine Kriegserklärung u. a. der Zustimmung
des Bundesrats. Schließlich hatte er verfassungsrechtliche
Streitigkeiten zwischen den Bundesstaaten zu schlichten.
Der Reichskanzler, diese Amtsbezeichnung entstammt der deutschen Kanzlertradition des
Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Der Reichskanzlertitel wurde
darüber hinaus zuweilen auch in anderen Monarchien Europas wichtigen
Ministern verliehen.
Dieser Reichskanzler Otto von Bismarck wurde von Kaiser eingesetzt, und saß dem Bundesrat vor.
Zweifellos wissen die, die sich mit dieser Materie beschäftigt haben, dass Otto von
Bismarck direkten Einfluss auf den Kaiser hatte, Bismarck machte die
Politik, und der Kaiser nickte ab.
Natürlich gab es auch ein Wahlgesetz und Wahlen, diese hatte aber nicht wirklich Einfluss auf die Regierungsbildung.
Damit suggerierte man dem Bürgertum ein Mitspracherecht, da man aus den Ereignissen 1848/49 gelernt hatte.
Fassen wir Zusammen:
Das Deutsche Kaiserreich war ein Staatenbund.
Definition:
Der Staatenbund (völkerrechtlicher Verein, teilweise – im Falle eines
„organisierten Staatenbundes“ – auch Konföderation genannt) ist ein
Zusammenschluss souveräner Staaten (Mitgliedstaaten, zuweilen als
Gliedstaaten bezeichnet; Bundesglieder) mit eigener, aber nur lockerer
Organisation auf Bundesebene. Es handelt sich dabei um eine
völkerrechtliche Staatenverbindung; der Staatenbund ist kein wirklicher
Staat und verfügt weder über ein eigenes Gebiet noch über eigene
Staatsangehörige.,,) aus 25 souveränen Staaten und Stadtstaaten (siehe
Artikel 1 bismarcksche Reichsverfassung) und einem Verwaltungsgebiet
Reichsland Elsass Lothringen.
Diese waren die tatsächlichen Staaten, Mit Staatsvolk (RuStAG 1913 §1
Deutscher ist wer die STAATSANGEHÖRIGKEIT in einen BUNDESSTAAT besitzt)
mit eigenem Staatsgebiet und eigener Staatsgewalt.
Zusammengeschlossen
in einer supranationalen Organisation (ähnlich heute der EU),mit einem
einzigen Vertragspartner/Rechteträger dem Kaiser.
Die Staaten/Gliedstaaten waren allesamt Monarchien deren alleiniger Souverän /
Vertragspartner der jeweilige Monarch (Herzog, Fürst oder König) war,
deren von ihnen bevollmächtigte Vertreter gemeinsam im Bundesrat saßen.
Definition Souverän:
Unter einem Souverän (von lateinisch superanus ‚über allem stehend‘)
versteht man den Inhaber der Staatsgewalt. In demokratischen Republiken
und in parlamentarisch-demokratischen Monarchien ist dies regelmäßig das
Staatsvolk, in absoluten und konstitutionellen Monarchien das
Staatsoberhaupt, häufig also ein König oder Fürst.,,
Das Staatsvolk der 25 Staaten hatte weder Rechte an dieser Konstruktion noch irgendeinen Einfluss auf die Regierungsgeschäfte.
Betrachten wir das jetzt mal aus vertragsrechtlicher Sicht,
Vertragspartner für die Staaten waren alleine die jeweiligen Souveräne, Vertragspartner für das Kaiserreich allein der Kaiser.
Diese haben Verträge untereinander geschlossen und sind vertragliche
Verbindungen eingegangen ohne jegliche Beteiligung der Staatsvölker.
Das behalten wir mal so im Hinterkopf.
Auf den 1.Wk gehen wir jetzt nicht genauer ein.
Was geschah also danach mit dem Kaiserreich?
Mit Rücktritt (die Umstände und Rechtmäßigkeit außen vor gelassen) des
Kaisers Wilhelm II verlor das Kaiserreich seinen einzigen
Rechteträger/Vertragspartner und damit seinen Bestand.
Nicht seinen Bestand verloren haben die 25 Staaten und Stadtstaaten denen hat
man zwar die Staatsgewalt entfernt hatte, indem man die jeweiligen
Souveräne (Fürsten, Herzöge und Könige) entfernt, abgefunden oder
beseitigt hatte. Auch hier waren zwar die Vertragspartner weggefallen
aber sie hatten und haben noch das Staatsvolk und auch das Staatsgebiet.
Hierzu folgenden Rechtssatz:
Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine
legitimieren natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge,
welche ihrerseits ihre unveräußerlichen, unauslöschlichen Rechte aus
diesem völkerrechtlichem Subjekt beziehen.,,
Das bedeutet solange es noch Staatsangehörige / Rechteträger zu diesen 25 Staaten gibt solange bestehen auch diese Staaten.
Was nicht mehr besteht und auch nicht bestehen kann ist der Staatenbund
Deutsches Reich, denn das hatte keine Staatsangehörigen und nur einen
Rechteträger/Vertragspartner den Kaiser.
Wir können auch keine alten Rechtsschriften mehr nutzen, weder die
Reichsverfassung von 1871 noch die Verfassungen der einzelnen Staaten,
denn es fehlt der Bestandteil Souverän (Inhaber der Staatsgewalt) der
jeweilige Monarch der unmittelbar mit diesen Rechtsschriften verbunden
war.
Diese Verfassungen regelten alle das monarchische Prinzip, diese Fürsten,
Herzöge und Könige waren sozusagen Vertragspartner/Vertagsgeber, während
das Volk der andere Vertragspartner/ Vertragsnehmer war.
In der juristischen Welt, ist ein Vertrag nichtig wenn ein Vertragspartner fehlt. Das muss auch so verstanden werden.
Die Monarchen der Einzelstaaten und auch die kaiserliche Linie wurde
abgefunden, sie haben damit freiwillig auf die zukünftige Einsetzung und
auf ihre Rechte verzichtet, die Verhandlungen mit der kaiserlichen
Linie dauerten zwei Jahre 1924-1926 aber man wurde sich schließlich
einig.
Damit spielt die Art und Weise der Abdankung keinerlei Rolle mehr.
Was wir haben sind die Rechte die schon unsere Vorfahren hatten, die Rechte
die in unserer Abstammung liegen, und die uns zu Staatsangehörigen und
Rechteträger unseres Staates (Bundesstaat) machen. Hier liegen die
Bodenrechte und nur an diesen Staatsangehörigen/Rechteträgern hängen die
Bodenrechte.
Wer das verstanden hat braucht nicht tonnenweise Rechtsschriften zu
durchsuchen oder alte ungültige Verfassungen an deren verordnen das Volk
keinen Anteil hatte, denn nochmal der Vertragspartner/Vertragsgeber
fehlt.
Es muss auch verstanden werden das dem Staatsvolk/den Staatsvölkern ein Werkzeug gegeben ist,, das Prinzip der Volkssouveränität,, dieses macht die Gesamtheit des jeweiligen Volkes, zur obersten Rechtsinstanz, durch dieses Prinzip ist das Volk im Besitz des
,, pouvoir constituant,, der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes.
Definition Volkssouveränität:
,, Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt. Die
Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht
danach auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Nicht ein
absoluter Monarch, sondern das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig
über der Verfassung.,,
Wer das verstanden hat und sich umsieht wird verstehen warum an allen Ecken
und Enden, in allen Bewegungen und selbst unter den Aktiven, Spaltung betrieben wird.
Egal welcher Weg zukünftig gegangen wird, er muss gemeinsam gegangen
werden, hört auf zu spalten und euch spalten zu lassen, fängt an alles
zu überprüfen, auch dass von mir hier geschriebene, glaubt niemandem,
überprüft alles, denn genau diese Spaltung des Volkes/ der Völker in
Gruppen und Grüppchen, spielt der NWO in die Hände.
Die Wahrheit ist nicht wenn sie ein anderer gesagt, wenn sie ein anderer
aufgeschrieben hat, nein wenn ich selbst recherchiert und überprüft,
wenn ich nachgelesen und nochmal überprüft habe, es für mich als
Wahrheit erkannt habe, denn ist es die Wahrheit.
Anschließend noch eins: viele dieser geschichtlichen Ergebnisse waren gesteuert,
viele Dinge in der Geschichte verdreht, unsere Gegner sitzen nicht in
anderen Gruppen und sitzen nicht in der Regierungen die von den
Parasiten dieser Welt ausgewählt und kontrolliert werden, unserer
gefährlichsten Gegner agieren aus dem Hintergrund, sie haben schon immer
die Geschicke dieser Welt zu ihren Gunsten gelenkt, sie entscheiden
über Krieg oder Frieden, seien wir endlich wieder ein einig Volk und
verjagen dieses wurzellose Gesindel.
Nur gemeinsam können und werden wir unsere Heimat wieder nach unser aller
Vorstellungen aufrichten, schöner, herzlicher, stärker als sie je war,
hört auf mit ihr und euch, es darf nur noch ein wir geben. Es ist unser aller Heimat also kämpfen und streiten wir gemeinsam für sie.
Geschichten um dieses Objekt ranken, bringen wir hier mal etwas Licht
ins Dunkeln.
Vorab Folgendes:
In der langen Geschichte der deutschen Stämme und Völker hat
es NIEMALS einen STAAT Deutsches Reich gegeben, aber beginnen wir von
vorn. Dazu ist es notwendig noch etwas weiter in der Geschichte zurück
zu gehen.
Wir beginnen also mit dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, dessen Ende und die historischen Hintergründe.
Seit dem Mittelalter bis 1806 war das Heilige Römische Reich Deutscher
Nation die verbindliche, allen Mitgliedern übergeordnete Rechtsinstanz.
Grundlage dieses großen Völkerbündnisses war die Reichsverfassung. Zu
Beginn umfasste das Reich die Gebiete Italien, Deutschland, Österreich,
Niederlande, Schweiz, Böhmen, Schlesien, Pommern und Burgund.
In der Goldenen Bulle von 1356 wurde festgelegt, dass das Reich eine
Wahlmonarchie ist. Das Reichsoberhaupt, der Kaiser, wurde von den sieben
Kurfürsten gewählt. Dazu zählten die drei geistlichen Kurfürsten, die
Bischöfe von Köln, Mainz und Trier, sowie die vier weltlichen, der König
von Böhmen, der Markgraf von Brandenburg, der Rheinische Pfalzgraf und
der Herzog von Sachsen.
De facto stammten die Kaiser seit 1438 aus dem Hause Habsburg, einmal
abgesehen von dem Intermezzo des Kaisers Karl VII., der ein Sprössling
des bayerischen Königshauses Wittelsbach war.
Das Reich war ein streng föderales Gebilde, das aus vielen unabhängigen und
selbstbestimmten Kleinstaaten wie Reichstädten, geistlichen und
weltlichen Territorialfürstentümern bestand.
Die Reichsstände, also Fürsten, Geistliche und unabhängige Reichsstädte,
hatten ein Mitspracherecht auf den Reichstagen, auf denen der Kaiser Hof
hielt. Der Kaiser stützte sich im Wesentlichen auf seine Hausmacht,
stand aber den anderen Fürsten als oberster Gerichts- und Lehnsherr vor.
An der Schwelle zur Neuzeit entwickelte sich im Kernbereich des Heiligen
Römischen Reiches ein deutsches Bewusstsein heraus. Eine Errungenschaft
des Wormser Reichtages 1495 war der "Ewige Landfriede", der Selbstjustiz
wie eigenmächtige Pfändungen und Fehden untersagte. Streitigkeiten
mussten auf dem Rechtsweg beigelegt werden, wozu das Reichskammergericht
eingerichtet wurde.
Außerdem wurde seit Worms eine Reichssteuer, der "gemeine Pfennig", von allen
Untertanen erhoben. Mit dieser Steuer sollten das Reichskammergericht
unterhalten und der Frieden nach innen und außen geschützt werden.
Im Kriegsfall stellte der Kaiser mithilfe der Landesfürsten eine
Reichsarmee zusammen, die aus Landeskindern und Söldnern bestand. Die
Ausbreitung der Reformationführte dazu, dass die protestantisch
gewordenen Fürsten im 17. Jahrhundert immer mehr auf Distanz zum
katholischen Kaiser gingen.
Im Zeitalter des Absolutismus beanspruchten die einzelnen Fürsten und
Territorialherren eine größere Machtfülle für sich. Das Reich und seine
Verfassung verloren immer mehr an Bedeutung, bis es 1806 endgültig zu
Grunde ging.
Napoleon knüpfte an das alte untergegangene Reich an und gründete am 12. Juli 1806 den Rheinbund.
Das Verfassungsdokument, die Rheinbundakte, war ein Vertrag zwischen
dem französischen Kaiser und zuerst sechzehn Territorialstaaten, deren
Gebiete rechtsrheinisch, aber nicht unmittelbar am Rhein lagen.
Im Bundestag zu Frankfurt am Main tagten die Mitglieder des Bundes. Die
Position Napoleons war übermächtig, wenn auch rein formal alle
Mitglieder gleichberechtigt sein sollten.
Die Herrscherhäuser, wie die von Baden und Württemberg, konnten an der
Seite Napoleons ihr Territorium stark vergrößern. Der württembergische
Herrscher nahm von Napoleons Gnaden sogar die Königswürde entgegen.
Bis 1808 schlossen sich weitere 23 Staaten dem Rheinbund an, darunter der
Kurfürst Friedrich von Sachsen, die Herzöge von Mecklenburg-Strelitz und
die Herzöge von Sachsen-Weimar-Eisenach.
Das Ziel, den Rheinbund von 1806 zu einem Bundesstaat mit gemeinsamen
Verfassungsorganen auszubauen, scheiterte am Widerstand der größeren
Mitgliedsstaaten. Faktisch blieb der Rheinbund im Wesentlichen ein
Militärbündnis deutscher Staaten mit Frankreich. Er brach nach der
Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 zusammen.
Der Wiener Kongress, der vom 18. September 1814 bis zum 9. Juni 1815
stattfand, ordnete nach der Niederlage Napoleon Bonapartes in den
Koalitionskriegen Europa neu. Nachdem sich die politische Landkarte des
Kontinentes als Nachwirkung der Französischen Revolution erheblich
verändert hatte, legte der Kongress wiederum zahlreiche Grenzen neu fest
und schuf neue Staaten.
Unter der Leitung des österreichischen Außenministers Fürst von Metternich
berieten politisch bevollmächtigte Vertreter aus rund 200 europäischen
Staaten, Herrschaften, Körperschaften und Städten, darunter alle
bedeutenden Mächte Europas mit Ausnahme des Osmanischen Reiches. Die
führende Rolle spielten Russland, das Vereinigte Königreich, Österreich
und Preußen sowie das wiederhergestellte Königreich Frankreich und der
Kirchenstaat. Die deutschen Fragen wurden angesichts ihrer Komplexität
und ihres Umfangs getrennt von den übrigen europäischen Angelegenheiten
beraten.
Der deutsche Bund (1815-1866)
wurde am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress ins Leben gerufen, um
Bestandteil einer neuen europäischen Friedensordnung zu sein. Der
österreichische Kaiser und der König von Preußen traten nur für ihre
„vormals zum Heiligen Römischen Reich gehörigen Besitzungen“ bei,
weshalb vom preußischen Staat und vom Kaisertum Österreich nur die Teile
zum Deutschen Bund gehörten, die bereits zuvor Teil des Heiligen
Römischen Reiches gewesen waren. Ferner taten es der König von Dänemark
für Holstein und der König der Niederlande für das Großherzogtum
Luxemburg. Die Gründungsurkunde des Bundes, die Deutsche Bundesakte, war
Teil der Wiener Kongress-Akte.
Wer bis hierher aufmerksam gelesen hat, der wird feststellen, dass alle
diese Verträge, ohne jegliche Beteiligung der Bevölkerung geschlossen
wurden.
Gegen diese Kleinstaaterei und die Machtverhältnisse die ausschließlich bei
den Ständen lagen, bildete sich nun Widerstand in der Bevölkerung.
Das aufstrebende Bürgertum konnte sich Bildung leisten. Besser gestellte
Bürger schickten ihren Nachwuchs auf Gymnasien und folgend an
Universitäten, die zuvor dem Adel vorbehalten waren. Zudem eröffnete das
Aufkommen von Realschulen verbesserte Bildung für das weniger begüterte
Bürgertum. Viele Studenten nahmen an den Befreiungskriegen gegen
Napoleon teil. Sie traten hierfür in Freikorps ein. Anstatt auf den
König schworen die Kämpfer der Freikorps ihren Eid auf das Vaterland.
Nach dem gemeinsamen Kampf gründeten Teile der zurückkehrenden Studenten
Burschenschaften, da diese sich dem Ziel „Freiheit und Selbständigkeit
des Vaterlandes“ verpflichtet fühlten und die nach regionalen
Herkunftsgebiet gewachsenen Landsmannschaften als nicht mehr zeitgemäß
ansahen. Die erste Burschenschaft, die diese Idee für sich vorsah, war
die 1815 gegründete Urburschenschaft in Jena. Das von der Jenenser
Studentenschaft ausgerichtete Wartburgfest führte 1817 im thüringischen
Eisenach Studenten aus nahezu allen Kleinstaaten des Deutschen Bundes
zusammen.Die Burschen fassten auf dem Fest Grundsätze und Beschlüsse,
die von nationaler Einheit, Rede- und Pressefreiheit über Bürgerrechte
bis hin zur Abschaffung von Zöllen, Handelssperren und unterschiedlichen
Maßen und Gewichten reichten. Die Bewegung begleitete das liberale
Pressegesetz Sachsen-Weimars, der Presse gestatte, die aufgekommenen
Gedanken in die Öffentlichkeit zu transportieren.
Weitere Ereignisse dieser bürgerlichen Opposition waren zB. Das Hambacher Fest.
Das Hambacher Fest fand vom 27. Mai bis zum 1. Juni 1832 auf dem Hambacher
Schloss und nahe bei Hambach sowie in Neustadt an der Haardt in der
damals zu Bayern gehörigen Rheinpfalz statt. Es gilt als Höhepunkt
bürgerlicher Opposition in der Zeit der Restauration und zu Beginn des
Vormärz. Die Forderungen der Festteilnehmer nach nationaler Einheit,
Freiheit und Volkssouveränität hatten ihre Wurzeln im Widerstand gegen
die restaurativen Bemühungen des Deutschen Bundes.
Das Hambacher Fest ist im Zusammenhang mit anderen Ereignissen zu sehen, so
dem Wartburgfest (1817), der französischen Julirevolution (1830), dem
polnischen Novemberaufstand(1830/31), der Belgischen Revolution
(1830/31), dem gleichzeitig gestarteten Gaibacher Fest (27. Mai 1832),
dem ebenfalls gleichzeitig begonnenen Sandhof-Fest (27. Mai 1832), dem
Nebelhöhlenfest (Anfang Juni 1832), dem Wilhelmsbader Fest(Ende Juni
1832), dem Frankfurter Wachensturm (1833) sowie der
Märzrevolution(1848/49).
Als Deutsche Revolution von 1848/49 – bezogen auf die erste
Revolutionsphase des Jahres 1848 auch Märzrevolution – wird das
revolutionäre Geschehen bezeichnet, das sich zwischen März 1848 und Juli
1849 im Deutschen Bund ereignete. Von den Erhebungen betroffen waren
auch Provinzen und Länder außerhalb des Bundesgebiets, die unter der
Herrschaft der mächtigsten Bundesstaaten Österreich und Preußen standen,
so etwa Ungarn, Oberitalien oder Posen.
Die damit verbundenen Ereignisse waren Teil der liberalen,
bürgerlich-demokratischen und nationalen Einheits- und
Unabhängigkeitserhebungen gegen die Restaurationsbestrebungen der in der
Heiligen Allianz verbündeten Herrscherhäuser in weiten Teilen
Mitteleuropas (vgl. Europäische Revolutionen 1848/1849). Bereits im
Januar 1848 hatten sich italienische Revolutionäre gegen die Herrschaft
der österreichischen Habsburger im Norden der Apenninen-Halbinsel und
der spanischen Bourbonen im Süden erhoben. Nach Beginn der französischen
Februarrevolution wurden auch die deutschen Länder Teil dieser
Erhebungen gegen die ab 1815 nach dem Ende der Napoleonischen Kriege
herrschenden Mächte der Restauration.
In den deutschen Fürstentümern nahm die Revolution ihren Anfang im
Großherzogtum Baden und griff innerhalb weniger Wochen auf die übrigen
Staaten des Bundes über. Sie erzwang von Berlin bis Wien die Berufung
liberaler Regierungen in den Einzelstaaten (die so genannten
Märzkabinette) und die Durchführung von Wahlen zu einer
verfassungsgebenden Nationalversammlung, die in der Paulskirche in der
damals freien Stadt Frankfurt am Main zusammentrat. Nach den mit den
Märzerrungenschaften relativ rasch erkämpften Erfolgen, wie zum Beispiel
Aufhebung der Pressezensur oder Bauernbefreiung, geriet die
revolutionäre Bewegung ab Mitte 1848 zunehmend in die Defensive. Auch
die vor allem im Herbst 1848 und bei der Reichsverfassungskampagne im
Mai 1849 neu aufflammenden Höhepunkte der Erhebungen, die regional
(beispielsweise in Sachsen, der bayerischen Pfalz, der preußischen
Rheinprovinz und vor allem in Baden) bürgerkriegsähnliche Ausmaße
annahmen, konnten das letztliche Scheitern der Revolution in Bezug auf
ihre wesentliche Kernforderung nicht mehr aufhalten. Bis Juli 1849 wurde
der erste Versuch, einen demokratisch verfassten, einheitlichen
deutschen Nationalstaat zu schaffen, von überwiegend preußischen und
österreichischen Truppen mit militärischer Gewalt niedergeschlagen.
In den meisten Staaten wurde die Revolution spätestens 1849
niedergeschlagen. In Frankreich hielt sich die Republik bis 1851/1852.
Nur in den Königreichen Dänemark und Sardinien-Piemont überdauerten
Revolutionserfolge längere Zeit. So hielten sich dort beispielsweise die
durchgesetzten Verfassungsänderungen in konstitutionelle Monarchien
auch bis in das 20. Jahrhundert hinein.
Alles in allem blieb es wie es war, die Souveränität lag weiter in den
Herrscherhäusern der Einzelstaaten, die bürgerlichen Bestrebungen nach
nationaler Einheit waren niedergeschlagen.
Dennoch wusste man jetzt, da man bei zukünftigen Entscheidungen mit der Reaktion der Bürger rechnen muss.
Weitere Konflikte innerhalb des Deutschen Bundes war das Machtstreben um die Vormachtstellung zwischen Preußen und Österreich.
Trotz aller zeitweiligen Zusammenarbeit blieb Preußen der Rivale, der
zumindest gleichberechtigt mit Österreich im Bund führen wollte. Die
Zusammenarbeit verhinderte zunächst eine tiefgreifende Reform des
Deutschen Bundes, wie die nationale Bewegung im Bund sie forderte.
Während der Revolution von 1848 und vor allem in der Herbstkrise 1850
ging es um die Frage, ob Österreich überhaupt einem deutschen
Nationalstaatangehören konnte. Österreich versuchte einen kleindeutschen
Nationalstaat unter preußischer Führung zu verhindern und machte der
Nationalbewegung das Angebot eines Großösterreich aus ganz Österreich
und dem restlichen Bundesgebiet.
Setzte sich Österreich in der Herbstkrise 1850 noch durch, so hatte Preußen in
den kommenden anderthalb Jahrzehnten seine Position im Deutschen Bund
wirtschaftlich und kulturell verstärken können. Vorschläge zu einer
Bundesreform versandeten. Nachdem Österreich und Preußen gemeinsam im
Deutsch-Dänischen Krieg 1864 die dänische Herrschaft über Schleswig und
Holstein beendet hatten, nahm Preußen schließlich 1866 die Verwaltung
dieser beiden Herzogtümer zum Anlass, den offenen Konflikt zu suchen. Es
besetzte entgegen den Absprachen mit Österreich das österreichisch
verwaltete Holstein. Österreich strengte eine Bundesexekutiongegen den
Friedensstörer Preußen an, die in den Deutschen Krieg Juli/August 1866
mündete.
Der Deutsche Krieg von 1866 war die kriegerische Auseinandersetzung
zwischen dem Deutschen Bund unter Führung Österreichs einerseits und
Preußen sowie dessen Verbündeten andererseits. Zu diesen Verbündeten
gehörten außer deutschen Staaten auch Italien.
Der Sieg Preußens und seiner Verbündeten hatte die Auflösung des Deutschen
Bundes zur Folge, den Preußen schon im Vorfeld wegen des angeblichen
Bruchs der Bundesverfassung durch Österreich als erloschen betrachtet
hatte. An seine Stelle trat der Norddeutsche Bund unter preußischer Führung.
Der Norddeutsche Bund vereinte von 1866 bis 1871 alle deutschen Staaten nördlich der Mainlinie.
Die Verfassung des Norddeutschen Bundes entsprach weitestgehend bereits der
des Kaiserreichs von 1871: Einem vom Volk gewählten Reichstag stand ein
Bundesrat gegenüber, der die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertrat.
Zur Verabschiedung von Gesetzen mussten beide zustimmen. Oberhaupt des
Bundes war der preußische König als Inhaber des Bundespräsidiums.
Verantwortlicher Minister war der Bundeskanzler. Der konservative
preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck war der erste und einzige
Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes.
Die Hoffnung, bald die süddeutschen Staaten Baden, Bayern, Württemberg und
Hessen-Darmstadt in den Bund aufnehmen zu können, erfüllte sich nicht.
In jenen Ländern war der Widerstand gegen das protestantische Preußen
bzw. gegen den Bund mit seiner liberalen Wirtschafts- und
Gesellschaftspolitik groß.
Nach einer diplomatischen Niederlage im Spanischen Thronfolgestreit begann
Frankreich im Juli 1870 den Krieg gegen Deutschland. Es wollte damit ein
weiteres Erstarken Preußens und eine deutsche Vereinigung unter seiner
Führung verhindern. Allerdings hatten die süddeutschen Staaten Baden,
Bayern und Württemberg nach ihrer Niederlage im Deutschen Krieg von 1866
Verteidigungsbündnisse mit Preußen geschlossen. Daher und aufgrund
ihrer besseren Organisation konnten die deutschen Heere den Krieg rasch
nach Frankreich hinein tragen.
Durch die Novemberverträge von 1870 traten die süddeutschen Staaten dem
Norddeutschen Bund bei. Mit der sogenannten Reichsgründung und dem
Inkrafttreten der neuen Verfassung am 1. Januar 1871 ging der Bund im Deutschen Kaiserreich auf.
Nun schauen wir mal genauer hin, was also war das Deutsche Reich,
war es ein Nationalstaat wie es das Bürgertum sich vorstellte, ein
gemeinsamer Bundesstaat wie es Bismarck wollte, oder war es weiterhin
ein klassischer Staatenbund?
Nach außen trat das Kaiserreich geschlossen auf, wie ein Bundesstaat mit
einem Repräsentant der Deutscher Kaiser hieß, das beruhigte die
bürgerliche Opposition die gegen diese Kleinstaaterei und für einen
Nationalstaat waren.
Es handelte sich aber tatsächlich um einen Staatenbund, denn die
jeweiligen Souveräne (Fürsten Herzöge und Könige) der
Einzelstaaten/Bundesstaaten/Gliedstaaten waren nicht bereit ihre
Souveränität und damit ihre Macht aufzugeben.
Sie verzichteten weder auf ihre Gebietshoheit noch auf ihre Staatsgewalt.
Sie unterhielten ihr eigenes Militär, nutzen ihre eigenen Ressourcen, alles
das Reich betreffend war vertraglich geregelt, zB. welcher Staat
wieviel Truppen und Material zu stellen hatte (ähnlich heute der NATO)
wie die Beziehungen untereinander aussehen (ähnlich heute der EU)
Es war also ein Staatenbund aus 25 souveränen Einzelstaaten und
Stadtstaaten die als Bundesstaaten(Staaten eines Bundes/ Bundesglieder)
bezeichnet wurden (Reichsverfassung Art. 1 Das BUNDesgebiet besteht aus
den STAATEN Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden,
Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz,
Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg,
Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt,
Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer
Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.)
Dazu kam noch das Reichsland Elsass Lothringen, dass kein Staat im
Sinne international anerkannter Regeln und Lehren war. ( Durch
Reichsgesetz betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem
Deutschen Reiche vom 9. Juni 1871 (RGBl. S. 212), geändert durch
Reichsgesetz vom 20. Juni 1872 wurde die Reichsverfassung zum 1. Januar
1874 im Reichsland Elsaß-Lothringen in Kraft gesetzt. Die hierzu
erforderlichen Bestimmungen ergingen durch Reichsgesetz betreffend die
Einführung der Verfassung des Deutschen Reichs in Elsaß-Lothringen vom
25. Juni 1873 (RGBl. S. 161).
Dieses Reichsland unterstand, genau wie die afrikanischen Kolonien, direkt und
unmittelbar dem Kaiserreich und damit dem Kaiser.
Alle dieses Vertragsvereinbarungen das Reich betreffend, sind ohne jegliche
Beteiligung des Volkes/der Völker zustande gekommen.
Nun schauen wir uns mal die Strukturen im Kaiserreich an.
Es gab den deutschen Kaiser, er repräsentierte das Kaiserreich nach außen,
einen Reichskanzler (Otto von Bismarck) und einen Bundesrat und einen
Reichstag.
Der Reichstag übte gemeinsam mit dem Bundesrat die Reichsgesetzgebung aus und besaß
die Mitentscheidungsgewalt über den Haushalt des Reiches. Es hatte auch
gewisse Kontrollrechte gegenüber der Exekutive und konnte durch Debatten
Öffentlichkeit herstellen.
Der Bundesrat war verfassungsrechtlich das oberste Organ, bestehend aus Vertretern
der Mitglieder des Reichs (Bundesfürsten, Hansestädte) mit nach ihrer
Gebietsgröße verschiedener Stimmenzahl. Den Vorsitz führte der
Reichskanzler. Alle Gesetze bedurften der Zustimmung des Bundesrats, der
insofern als echte Zweite Kammer fungierte, obwohl seine Mitglieder
weisungsgebundene Vertreter der Bundesfürsten waren. Außerdem bedurften
die Auflösung des Reichstags, eine Kriegserklärung u. a. der Zustimmung
des Bundesrats. Schließlich hatte er verfassungsrechtliche
Streitigkeiten zwischen den Bundesstaaten zu schlichten.
Der Reichskanzler, diese Amtsbezeichnung entstammt der deutschen Kanzlertradition des
Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Der Reichskanzlertitel wurde
darüber hinaus zuweilen auch in anderen Monarchien Europas wichtigen
Ministern verliehen.
Dieser Reichskanzler Otto von Bismarck wurde von Kaiser eingesetzt, und saß dem Bundesrat vor.
Zweifellos wissen die, die sich mit dieser Materie beschäftigt haben, dass Otto von
Bismarck direkten Einfluss auf den Kaiser hatte, Bismarck machte die
Politik, und der Kaiser nickte ab.
Natürlich gab es auch ein Wahlgesetz und Wahlen, diese hatte aber nicht wirklich Einfluss auf die Regierungsbildung.
Damit suggerierte man dem Bürgertum ein Mitspracherecht, da man aus den Ereignissen 1848/49 gelernt hatte.
Fassen wir Zusammen:
Das Deutsche Kaiserreich war ein Staatenbund.
Definition:
Der Staatenbund (völkerrechtlicher Verein, teilweise – im Falle eines
„organisierten Staatenbundes“ – auch Konföderation genannt) ist ein
Zusammenschluss souveräner Staaten (Mitgliedstaaten, zuweilen als
Gliedstaaten bezeichnet; Bundesglieder) mit eigener, aber nur lockerer
Organisation auf Bundesebene. Es handelt sich dabei um eine
völkerrechtliche Staatenverbindung; der Staatenbund ist kein wirklicher
Staat und verfügt weder über ein eigenes Gebiet noch über eigene
Staatsangehörige.,,) aus 25 souveränen Staaten und Stadtstaaten (siehe
Artikel 1 bismarcksche Reichsverfassung) und einem Verwaltungsgebiet
Reichsland Elsass Lothringen.
Diese waren die tatsächlichen Staaten, Mit Staatsvolk (RuStAG 1913 §1
Deutscher ist wer die STAATSANGEHÖRIGKEIT in einen BUNDESSTAAT besitzt)
mit eigenem Staatsgebiet und eigener Staatsgewalt.
Zusammengeschlossen
in einer supranationalen Organisation (ähnlich heute der EU),mit einem
einzigen Vertragspartner/Rechteträger dem Kaiser.
Die Staaten/Gliedstaaten waren allesamt Monarchien deren alleiniger Souverän /
Vertragspartner der jeweilige Monarch (Herzog, Fürst oder König) war,
deren von ihnen bevollmächtigte Vertreter gemeinsam im Bundesrat saßen.
Definition Souverän:
Unter einem Souverän (von lateinisch superanus ‚über allem stehend‘)
versteht man den Inhaber der Staatsgewalt. In demokratischen Republiken
und in parlamentarisch-demokratischen Monarchien ist dies regelmäßig das
Staatsvolk, in absoluten und konstitutionellen Monarchien das
Staatsoberhaupt, häufig also ein König oder Fürst.,,
Das Staatsvolk der 25 Staaten hatte weder Rechte an dieser Konstruktion noch irgendeinen Einfluss auf die Regierungsgeschäfte.
Betrachten wir das jetzt mal aus vertragsrechtlicher Sicht,
Vertragspartner für die Staaten waren alleine die jeweiligen Souveräne, Vertragspartner für das Kaiserreich allein der Kaiser.
Diese haben Verträge untereinander geschlossen und sind vertragliche
Verbindungen eingegangen ohne jegliche Beteiligung der Staatsvölker.
Das behalten wir mal so im Hinterkopf.
Auf den 1.Wk gehen wir jetzt nicht genauer ein.
Was geschah also danach mit dem Kaiserreich?
Mit Rücktritt (die Umstände und Rechtmäßigkeit außen vor gelassen) des
Kaisers Wilhelm II verlor das Kaiserreich seinen einzigen
Rechteträger/Vertragspartner und damit seinen Bestand.
Nicht seinen Bestand verloren haben die 25 Staaten und Stadtstaaten denen hat
man zwar die Staatsgewalt entfernt hatte, indem man die jeweiligen
Souveräne (Fürsten, Herzöge und Könige) entfernt, abgefunden oder
beseitigt hatte. Auch hier waren zwar die Vertragspartner weggefallen
aber sie hatten und haben noch das Staatsvolk und auch das Staatsgebiet.
Hierzu folgenden Rechtssatz:
Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine
legitimieren natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge,
welche ihrerseits ihre unveräußerlichen, unauslöschlichen Rechte aus
diesem völkerrechtlichem Subjekt beziehen.,,
Das bedeutet solange es noch Staatsangehörige / Rechteträger zu diesen 25 Staaten gibt solange bestehen auch diese Staaten.
Was nicht mehr besteht und auch nicht bestehen kann ist der Staatenbund
Deutsches Reich, denn das hatte keine Staatsangehörigen und nur einen
Rechteträger/Vertragspartner den Kaiser.
Wir können auch keine alten Rechtsschriften mehr nutzen, weder die
Reichsverfassung von 1871 noch die Verfassungen der einzelnen Staaten,
denn es fehlt der Bestandteil Souverän (Inhaber der Staatsgewalt) der
jeweilige Monarch der unmittelbar mit diesen Rechtsschriften verbunden
war.
Diese Verfassungen regelten alle das monarchische Prinzip, diese Fürsten,
Herzöge und Könige waren sozusagen Vertragspartner/Vertagsgeber, während
das Volk der andere Vertragspartner/ Vertragsnehmer war.
In der juristischen Welt, ist ein Vertrag nichtig wenn ein Vertragspartner fehlt. Das muss auch so verstanden werden.
Die Monarchen der Einzelstaaten und auch die kaiserliche Linie wurde
abgefunden, sie haben damit freiwillig auf die zukünftige Einsetzung und
auf ihre Rechte verzichtet, die Verhandlungen mit der kaiserlichen
Linie dauerten zwei Jahre 1924-1926 aber man wurde sich schließlich
einig.
Damit spielt die Art und Weise der Abdankung keinerlei Rolle mehr.
Was wir haben sind die Rechte die schon unsere Vorfahren hatten, die Rechte
die in unserer Abstammung liegen, und die uns zu Staatsangehörigen und
Rechteträger unseres Staates (Bundesstaat) machen. Hier liegen die
Bodenrechte und nur an diesen Staatsangehörigen/Rechteträgern hängen die
Bodenrechte.
Wer das verstanden hat braucht nicht tonnenweise Rechtsschriften zu
durchsuchen oder alte ungültige Verfassungen an deren verordnen das Volk
keinen Anteil hatte, denn nochmal der Vertragspartner/Vertragsgeber
fehlt.
Es muss auch verstanden werden das dem Staatsvolk/den Staatsvölkern ein Werkzeug gegeben ist,, das Prinzip der Volkssouveränität,, dieses macht die Gesamtheit des jeweiligen Volkes, zur obersten Rechtsinstanz, durch dieses Prinzip ist das Volk im Besitz des
,, pouvoir constituant,, der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes.
Definition Volkssouveränität:
,, Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt. Die
Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht
danach auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Nicht ein
absoluter Monarch, sondern das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig
über der Verfassung.,,
Wer das verstanden hat und sich umsieht wird verstehen warum an allen Ecken
und Enden, in allen Bewegungen und selbst unter den Aktiven, Spaltung betrieben wird.
Egal welcher Weg zukünftig gegangen wird, er muss gemeinsam gegangen
werden, hört auf zu spalten und euch spalten zu lassen, fängt an alles
zu überprüfen, auch dass von mir hier geschriebene, glaubt niemandem,
überprüft alles, denn genau diese Spaltung des Volkes/ der Völker in
Gruppen und Grüppchen, spielt der NWO in die Hände.
Die Wahrheit ist nicht wenn sie ein anderer gesagt, wenn sie ein anderer
aufgeschrieben hat, nein wenn ich selbst recherchiert und überprüft,
wenn ich nachgelesen und nochmal überprüft habe, es für mich als
Wahrheit erkannt habe, denn ist es die Wahrheit.
Anschließend noch eins: viele dieser geschichtlichen Ergebnisse waren gesteuert,
viele Dinge in der Geschichte verdreht, unsere Gegner sitzen nicht in
anderen Gruppen und sitzen nicht in der Regierungen die von den
Parasiten dieser Welt ausgewählt und kontrolliert werden, unserer
gefährlichsten Gegner agieren aus dem Hintergrund, sie haben schon immer
die Geschicke dieser Welt zu ihren Gunsten gelenkt, sie entscheiden
über Krieg oder Frieden, seien wir endlich wieder ein einig Volk und
verjagen dieses wurzellose Gesindel.
Nur gemeinsam können und werden wir unsere Heimat wieder nach unser aller
Vorstellungen aufrichten, schöner, herzlicher, stärker als sie je war,
hört auf mit ihr und euch, es darf nur noch ein wir geben. Es ist unser aller Heimat also kämpfen und streiten wir gemeinsam für sie.
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