Fortsetzung zur Ausarbeitung von mario (Ex-VV)

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  • Da mich einige Fragen erreichten, bezüglich des,, Bundesstaat Deutschland,, möchte ich noch mal ganz allgemein auf diese Fragen eingehen.

    Vorab folgendes:
    ,, Bei einem Bundesstaat handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Teilstaaten zu einem Gesamtstaat. Ein solcher Zusammenschluss ist jedoch nur dann möglich, wenn bereits bei den Teilstaaten die drei wesentlichen Merkmale eines Staates nach der sog. Drei-Elemente-Lehre vorliegen:

    – Staatsgebiet
    – Staatsvolk
    – Staatsgewalt

    Der Gesamtstaat ist für die Aufrechterhaltung des Zusammenhaltes der Teilstaaten zuständig, während die Teilstaaten an der Willensbildung im Gesamtstaat mitwirken. Die Souveränität des Gesamtstaates muss dabei allerdings stets über dem der Teilstaaten liegen.

    Die drei Merkmale eines Staates

    Staatsgebiet:
    Bei dem Staatsgebiet handelt es sich um einen geographisch abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche

    Staatsvolk:
    Staatsvolk meint die Bevölkerung des Staates, also die Summe der Staatsangehörigen

    Staatsgewalt:
    Staatsgewalt meint hingegen eine stabile Regierung, die effektiv ihre hoheitliche Gewalt ausübt,,

    Die Antwort liegt hier schon im zweiten Satz,, Ein solcher Zusammenschluss ist jedoch nur dann möglich, wenn bereits bei den Teilstaaten die drei wesentlichen Merkmale eines Staates nach der sog. Drei-Elemente-Lehre vorliegen.,,

    Da allen 25 Staaten und Stadtstaaten die Staatsgewalt fehlt, ist es nicht möglich.

    Kurz und knapp wie diese Aussage, so klar sind auch die Fakten, aber nehmen wir es nochmal auseinander.

    Die Staatsgewalt der letzten STAATEN auf deutschem Boden, der 25 Bundes/Gliedstaaten lag allein beim jeweiligen Monarchen (Herzog, First, König). Diese Souveräne (Inhaber der Staatsgewalt) wurden nach dem s. g. 1. WK , 1918 entfernt, ein Großteil wurde abgefunden und hat damit,, freiwillig,, auf seine Rechte und auf die zukünftige Einsetzung dieser verzichtet. Die nicht,, freiwillig,, verzichten wollten wurden beseitigt. Damit können auch heute die Herrschaften in der Rechtsfolge diese Rechte nicht mehr einsetzen.

    Nun wurden diese STAATEN bis heute nicht aufgelöst und konnten auch nicht aufgelöst werden, man hat es einige Male erfolglos versucht. Sie liegen also handlungsunfähig da, weil ihnen das Element Staatsgewalt fehlt. Sie bestehen aber noch durch ihr Staatsvolk, dass noch vorhandenen ist bzw. die in der Rechtsfolge, die die Staatsangehörigen dieser Staaten sind.

    Da nun kein Souverän dieser Staaten mehr da ist, können die noch vorhandenen Rechteträger (Staatsangehörigen) das Prinzip der Volkssouveränität nutzen um gemeinsam eine neue Staatsgewalt zu schaffen und zu definieren.

    Definition,, Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt. Die Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht danach auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Nicht ein absoluter Monarch, sondern das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig über der Verfassung.,,

    Wenn sich also die Gesamtheit oder ein mehrheitlicher Teil gefunden hat, gibt ihnen das Völkerrecht ein Werkzeug zur Hand welches Verfassunggebende Versammlung heißt und mit dem sie eine neue Staatsgewalt schaffen können.

    Jetzt ist bei den Mitgliedern des Rates der Gruppe VV (ich sage bewusst Gruppe) die Rede davon, man könne neue Normen schaffen, was grundsätzlich richtig ist, aber es beschränkt sich nur auf das Element Staatsgewalt . Normenfreiheit in Bezug auf Verordnungen, Gesetze und Verfassungen, was sie aber nicht kann, verändernd auf die Elemente Staatsgebiet und Staatsvolk einwirken.

    Also ist auch die Gründung eines,, Bundesstaat Deutschland,, einfach nicht möglich solange
    den Staaten (Einzelstaaten) die Staatsgewalt fehlt und sie nicht als vollständiger Staat aufgerichtet sind.

    Hier wird also bewusst oder unbewusst das Pferd von hinten aufgezäumt.

    Was natürlich möglich ist, eine Verfassunggebende Versammlung supranational abzuhalten und auch alle Staatsangehörigen sämtlicher Staaten in ihr zu vereinen, um dann eine Verfassung für alle Staaten gemeinschaftlich zu beschließen, die dann bei Zustimmung, in allen Einzelstaaten gelten könnte und auch jeweils die Staatsgewalt aller Staaten definiert, so dass sie zu vollständigen Staaten reorganisiert sind, bevor man in Verhandlungen bezüglich eines gemeinsamen Bundesstaat treten könnte.

    Sich aber hinzustellen und sagen,, ich hab da was von neue Normen gelesen, gründen wir einen Staat, ist nicht nur Unsinn, sondern zeugt öffentlich davon, dass man sich mit einigen Sachen nicht ausgiebig beschäftigt hat.

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