Zusammenfassung von mario (Ex-VV) und auf Wunsch von ihm, hier eingestellt!

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  • Erfahrungen mit der Verfassungsgebenden Versammlung

    Gleich im Vorfeld möchte ich sagen, dass es nicht um die Versammlung des Volkes als völkerrechtlich legitimes Mittel geht, sondern was von einzelnen Personen aus dieser unser aller Versammlung gemacht wird. Ich bin Teilnehmer und beobachte die Vorgänge innerhalb der Versammlung mit bedauern. Es wird angefangen zu zensieren, Menschen zu denunzieren ja regelrecht zu mobben. Es wird wieder begonnen Menschen zu täuschen und zu belügen. Spenden werden für private Zwecke missbraucht und Menschen die es ansprechen mit an den Haaren herbei gezogenen Vorwürfen aus dem Rat und der gesamten Versammlung entfernt.Was ich aber am schlimmsten finde, ist das klare juristische Fakten ignoriert werden und damit der Erfolg unser aller Versammlung fahrlässig gefährdet wird. Aber fangen wir von vorn an.

    In einer Verfassunggebenden Versammlung konkretisiert sich die verfassunggebende Gewalt des Volkes. Nach dem demokratischen Legitimitätsprinzip der Volkssouveränität ist sie im Besitze des originären pouvoir constituant, weshalb sie einen höheren Rang hat als die auf Grund einer bereits erlassenen Verfassung gewählte Legislative, Organ des pouvoir constitué, der verfassten Staatsgewalt.
    Das französische Verfassungswort: La Nation une et indivisible: die eine und unteilbare Nation bedeutet nichts anderes, als dass die Volks­souveränität auch räumlich nicht teilbar ist. Nur das gesamte Volk kann "volks­souverän" handeln, und nicht ein Partikel davon. Ein Teil von ihm könnte es nur dann, wenn er legitimiert wäre, als Repräsentant der Gesamtnation zu handeln, oder wenn ein Teil des Volkes durch äußeren Zwang endgültig verhindert worden wäre, seine Freiheits­rechte auszuüben.

    Das bedeutet, dass eine Verfassunggebende Versammlung nur dann legitimiert ist, wenn sie von der Gesamtheit aller Rechteträger ihres Rechtssubjekts getragen wird. Nun reden wir hier nicht von einem Volk, sondern in unserem Fall von Völkern, Völkern der 25 ehemaligen Staaten und Stadtstaaten, im Rechtsstand vor 1914, die die letzten Staaten nach international anerkannten Regeln und Lehren auf deutschem Boden waren. Diese Staaten bestehen noch heute fort, niemand konnte und hat diese juristisch wirksam aufgelöst. Dazu folgenden Rechtssatz:,,Das völkerrechtliche Subjekt bestand und BESTEHT durch seine legitimieren NATÜRLICHEN RECHTSPERSONEN und derer in der RECHTSFOLGE, welche ihrerseits ihre UNVERÄUSSERLICHEN, UNAUSLÖSCHLICHEN RECHTE aus diesem völkerrechtlichem Subjekt beziehen.,,Das bedeutet die STAATEN bestehen durch ihr STAATSVOLK die Staatsangehörigen zu ihren Bundesstaaten. Es gibt international anerkannte Regeln und Lehren, was ein Staat ist und was er braucht um ein Staat zu sein z. B. die Drei-Elemente-Lehre des Georg Jellinek,die besagt, ein Staat muss aus drei Elementen bestehen, fehlt nur ein Element, ist es schon kein Staat mehr.

    1. Element ist das STAATSVOLK Träger von Rechten und Pflichten das unmittelbar zu diesem Staat in einem rechtlichen Verhältnis steht.Dieses Staatsvolk in seiner Gesamtheit verkörpert das,, Prinzip der Volkssouveränität,Definition:,,Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt. Die Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht danach auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Nicht ein absoluter Monarch, sondern das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig über der Verfassung!

    2.Element ist das STAATSGEBIET, dieses Gebiet ist völkerrechtlich klar definiert hat Grenzen (keinen Gebietsstand) und umfasst in unserem Fall der jeweiligen Grenzziehung der 25 souveränen Einzelstaaten und Stadtstaaten. Jeder der 25 Staaten hatte und hat sein eigenes Gebiet.

    3. die STAATSGEWALT, diese wird geregelt und definiert in der jeweiligen Verfassung, die Verfassungen der einzelnen Staaten regelten allesamt das monarchische Prinzip,das den jeweiligen Monarchen zum alleinigen Träger der Staatsgewalt (Souverän) gemacht hat.Diese,, Verfassung,, wurden allesamt verordnet vom jeweiligen Monarchen (Bitte mal selbst nachlesen, steht in jeder der jeweiligen Verfassung) mit den Rechten des STAATSVOLKS (1.) haben diese Rechtsschriften nichts zu tun. Sie definieren lediglich das Element Staatsgewalt, diese STAATSGEWALT die auch während des Deutschen Reiches wie auch davor schon zu Zeiten des Norddeutschen Bundes (1866-1871) wie auch davor zu Zeiten des Deutschen Bundes (1815-1866) immer und ausschließlich in den einzelnen Bundesstaaten lag. Diese STAATSGEWALT wurde 1918 angefangen zu entfernen und war 1926 dann endgültig entfernt... nun ist aber das STAATSVOLK und das STAATSGEBIET noch vorhandenen und dieses STAATSVOLK kann sich wenn es sich zusammen findet, gemeinsam eine neue STAATSGEWALT definieren und schaffen, dazu nutzt das STAATSVOLK das international anerkannte,, PRINZIP DER VOLKSSOUVERÄNITÄT,, und hat damit die Verfassunggebende Gewalt des Volkes. Das genau ist jetzt die Aufgabe und der Auftrag einer Verfassunggebenden Versammlung, das Staatsvolk zu vereinen und eine neue STAATSGEWALT zu definieren.

    Nun ist auf der Seite der VV von 26 Bundesstaaten die Rede, das ist Unsinn. Das Reichsland Elsass Lothringen war nie ein souveräner Staat, es war ein Verwaltungsgebiet des Deutschen Reiches (1871-1918) und unterstand unmittelbar dem Kaiser. Aber zurück zu den 25 Staaten, der jeder für sich ein souveräner Staat war, ein eigenes STAATSVOLK und ein eigenes STAATSGEBIET hatte und heute noch hat, dem lediglich die STAATSGEWALT fehlt, die es durch eine Verfassunggebende Versammlung neu zu definieren gilt.

    Nun wären also in 25 Staaten Verfassunggebende Versammlungen einzuberufen und in allen 25 Staaten eine neue STAATSGEWALT zu definieren Zugegebenermaßen ist es ein aufwendiges Gebaren. Selbstverständlich ist es grundsätzlich möglich eine Versammlung supranational über alle 25 Staaten abzuhalten, wobei es aber eine Zustimmung und Legitimation der Gesamtheit der noch vorhandenen Rechteträger der Einzelstaaten bedarf. Diese Idee griff die VV auf und befragt dazu wenige Teilnehmer( ca. 50-80) die zur Abstimmung vorhanden waren. Dabei ging es klar um Staatsaufbauten in allen Staaten im Rahmen eines,, Staatenbundes Deutscher Völker,, erst Tage später wurde mitgeteilt, dass der Rat beschlossen hat aus den alten 25 Rechtssubjekten einen föderalen Bundesstaat zu machen. Das ist schon ganz klar eine Täuschung der Menschen. Dass so eine Entscheidung nicht durch eine handvoll Menschen getroffen werden kann, sondern eine Entscheidung der noch vorhandenen Rechteträger (ca. 50 Millionen) ist, wird dabei vollkommen ignoriert. Jeder der jetzt darüber in aber auch außerhalb der VV drüber sprach, wurde angefeindet. Genauso ist es mir ebenfalls ergangen, ich bin innerhalb der Versammlungsräume nicht mehr zu Wort gekommen, jegliche Kritik wurde von Seiten des Rates erstickt. Den Kritikern wurde systematisch ins Wort gefallen mehrfach bis hin zur Stummschaltung. So erging es vielen, auch neuen Menschen. Von einer Versammlung des Volkes, wo sich das Volk auf Augenhöhe begegnet hat sich diese VV sehr weit entfernt.

    Nach diesem nicht legitimen Akt - Bundesstaat Deutschland - begannen dann zusätzliche Anfeindungen mit Gelbe Schein-Gruppen, Reichsgruppen und auch der Gemeindeaktivierer, was schon im Vorfeld absehbar war, aber vom Rat billigend in Kauf genommen wurde. So betrieb die VV entgegen ihrer Aufgabe, die Vereinigung des Volkes/ der Völker zusätzlich Spaltung. Auf weitere Details die mir durch Hörensagen bekannt geworden sind, sei es durch ehemalige Ratsmitglieder oder Teilnehmer möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen, nur soviel das es viele Menschen gibt die nur wegen diesem Rat unser aller Versammlung verlassen haben.

    Nun stellte sich Anfang des Jahres eine neue Situation heraus, ein legitimer Rechtsnachfolger und Souverän (Inhaber der Staatsgewalt) des Königreichs Preußen trat seine Rechtsfolge an. Dazu sei noch folgendes erklärt. Unter einem Souverän (von lateinisch superanus ‚über allem stehend‘) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt. In demokratischen Republiken und in parlamentarisch-demokratischen Monarchien ist dies regelmäßig das Staatsvolk, in absoluten und konstitutionellen Monarchien das Staatsoberhaupt, häufig also ein König oder Fürst. Die 25 Staaten waren allesamt Monarchien und der alleinige Souverän war der jeweilige Monarch. Dieser Rechtsnachfolger,, stefan,, reichte der VV und allen Menschen die Hand, welche von dem Rat der VV weg geschlagen, seine Aussagen verdreht und letztlich öffentlich (über ddbradio) Unwahrheiten und falsche Tatsachen verbreitet werden. Er beabsichtigt die Schaffung einer parlamentarischen Monarchie, in einer parlamentarischen Monarchie ist das STAATSVOLK der Träger der Staatsgewalt (Souverän). Diese Tatsache würde das Volk tatsächlich erstmals in der langen Deutschen Geschichte zum Souverän machen. Weiter sei dazu gesagt, dass niemand etwas zu verlieren gehabt hätte, weder der Rat noch die Teilnehmer, denn über Allem steht ohnehin das - Prinzip der Volkssouveränität - also jene Gesamtheit des Volkes das die VV sowieso benötigt für ihre Legitimation. Entweder wird es wirklich nicht verstanden, oder mutwillig ignoriert, da man sonst zugeben müsste dieser ganze - Bundesstaat Deutschland - ist Unsinn und juristisch nicht haltbar, solange die Rechteträger der 25 Staaten diesen föderalen Staat, zumindest mehrheitlich tragen. Sei es wie es ist, die juristischen Fakten sind eindeutig, genau wie die Reaktion des Rates auf diese Fakten. Arrogant und ignorant wie mit dem Menschen innerhalb und außerhalb der Versammlung umgegangen wird, Menschen denunziert und verleumdet werden, genauso das hat sich im Ergebnis der Auszählung gezeigt, 4992 gültige Stimmen… 4992 Menschen die diese VV legitimiert haben sind grad mal ca. 0,01% der noch vorhandenen Rechteträger. Hier braucht man gar nicht anfangen von Legitimation zu reden und es ist ein Schlag ins Gesicht für jeden einzelnen Teilnehmer der hier Arbeit, Kraft und Herz hinein gesteckt hat, aber letztlich auch das Ergebnis von Hochmut, Arroganz und Ignoranz des Rates, der sich immer noch hinstellt und hochstapelt, immer noch mit dem Finger auf andere zeigt , statt sich an die eigene Nase zu fassen. Dieser Rat, der sich weigert mit anderen Menschen auf Augenhöhe zu reden, der zensiert und verleumdet ist der Sargnagel für unser aller Verfassunggebende Versammlung.

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Kommentare 1

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    Bruecke1 -

    Danke für die Ausführung und Zusammenfassung, seine Erfahrungen können so komplett bestätigt werden. Gestatte mir im Sinne "Lösung liegt" meine Meinung kund zu tun - zitat: "Nur das gesamte Volk kann "volks­souverän" handeln, und nicht ein Partikel davon. Ein Teil von ihm könnte es nur dann, wenn er legitimiert wäre, als Repräsentant der Gesamtnation zu handeln, oder wenn ein Teil des Volkes durch äußeren Zwang endgültig verhindert worden wäre, seine Freiheits­rechte auszuüben." ende zitat -was ja so gesehen der Fall ist (durch äußeren Zwang), dass dieser Durchblick denk oft übersehen, kann durch arglistiger Täuschung in "deren Rechtsverkehr-Regelkrimskram" schon sein. sei´s drum, Fremdbestimmung mit Beweissammluing und -sicherung genau betrachtet ja ein gesellschaftliches Muß, sogar deren eigene Vorgabe... Wäre jedoch nicht die beste Möglichkeit eine zunächst Anonyme Abstimmungen zu ermöglichen (jeweils drei Tage später öffentlich einsehbare, z.B: [plz] und Namenskürzel & Anzahl je Staat z.B. als Selbstverwalter "freie Volksbunde Germanien Gallien Prussen" (vor Völker/nationen/-mord durch Glaubensschriften-urheber?), Anschluß freiwillig, Voraussetzungen z.B. "Fried-Gelöbnis" zu Natur und all lebend Wesen in jeweiliger Region (Richtung Stadtstaatenkreise / Förderation?) ?? "Frei aus zugesicherten Selbstbestimmungsrechten, Bitte als Rechtsvertretung bis auf weiteres die Russische Förderation und Brigs zu verständigen ;) Copyright by vv-web.net ;)


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